
Wie ihr Anwalt mitteilte, haben sie dafür beim Oberlandesgericht Koblenz einen mehr als 4.000 Seiten langen Antrag eingereicht. Ein früheres Ermittlungsverfahren war Mitte April eingestellt worden. Dagegen hatten Angehörige bereits Beschwerde eingereicht, die die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz zurückwies.
Bei einem sogenannten Klageerzwingungsverfahren entscheidet das Oberlandesgericht über den Antrag. Es kann ihn verwerfen oder die Erhebung einer öffentlichen Klage beschließen. Dieser Beschluss ist für die Staatsanwaltschaft bindend. Sie muss dann Klage erheben.
Bei der Flutkatastrophe im Juli 2021 starben alleine im Ahrtal 135 Menschen, rund 780 wurden verletzt. Eine Person gilt noch immer als vermisst.
Diese Nachricht wurde am 27.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
