
Wie ihr Anwalt mitteilte, reichten sie dafür beim Oberlandesgericht Koblenz einen mehr als 4.000 Seiten langen Antrag ein. Ein früheres Ermittlungsverfahren war Mitte April eingestellt worden. Dagegen hatten Angehörige bereits Beschwerde eingereicht, die die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz aber zurückwies.
Bei einem sogenannten Klageerzwingungsverfahren entscheidet das Oberlandesgericht über den Antrag. Es kann ihn verwerfen oder die Erhebung einer öffentlichen Klage beschließen. Dieser Beschluss ist für die Staatsanwaltschaft bindend. Sie muss dann Klage erheben.
Bei der Flutkatastrophe im Juli 2021 kamen alleine im Ahrtal 135 Menschen ums Leben; rund 780 wurden verletzt. Eine Person gilt noch immer als vermisst.
Diese Nachricht wurde am 27.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
