
Zur Begründung erklärte die zuständige Richterin, bei der Daten-Sammlung aus Servern der inzwischen abgewickelten Kanzlei Mossack Fonseca sei die Beweismittel-Kette nicht nachvollziehbar gewesen. Auch seien die übrigen Belege nicht ausreichend und schlüssig gewesen. Die Entscheidung gilt als Überraschung. Den Angeklagten war Geldwäsche durch die Gründung von 215.000 Briefkastenfirmen in Steueroasen vorgeworfen worden. Dort sollen zahlreiche Politiker, Prominente und Sportler ihr Vermögen vor den Behörden verschleiert haben.
2016 hatte ein internationales Netzwerk investigativer Journalisten die Geschäfte offengelegt. Durch ein Datenleck waren ihnen 11,5 Millionen Dokumente zugänglich geworden.
Diese Nachricht wurde am 29.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
