Nordengland
Angeklagte wegen Fällens von "Robin Hood"-Baum schuldig gesprochen - bleiben in Haft

Im Prozess um den in Nordengland gefällten sogenannten "Robin-Hood-Baum" sind die beiden Angeklagten schuldig gesprochen worden. Die Jury des Newcastle Crown Court sah es als erwiesen an, dass der 32-Jährige und der 39-Jährige die Tat in einer Septembernacht 2023 gemeinschaftlich begangen hatten.

    Man sieht den Baumstumpf und den gefällten Baum, der mit seinem unteren Teil auf dem Wall liegt. Daneben drei Personen und ein Hund.
    Der Baum nach der Tat. (Owen Humphreys / Press Association / Owen Humphreys)
    Die beiden Männer bleiben in Haft, das Strafmaß gegen sie wird Mitte Juli verkündet. Der ikonische Baum, bekannt aus dem Hollywoodfilm "Robin Hood - König der Diebe" (1991) mit Schauspieler Kevin Costner in der Hauptrolle, war durch die Fällung mit einer Kettensäge auf ein Mauerstück des weltbekannten Hadrianswall gestürzt, der ebenfalls beschädigt wurde.
    Laut Staatsanwaltschaft hatten die Männer ihre Tat gefilmt und das Handyvideo anschließend an Freunde geschickt. Ihre "schwachsinnige" Tat hätten sie offenbar für "witzig, clever oder großartig" gehalten. Insgesamt richteten sie der Anklage zufolge Schäden in Höhe von umgerechnet rund 735.000 Euro an.
    Die Tat hatte landesweit Empörung ausgelöst. Der Berg-Ahorn (auf Englisch Sycamore Tree) stand in einer Senke - der sogenannten Sycamore Gap - in Northumberland und war ein beliebtes Fotomotiv. Der Hadrianswall war von den Römern im zweiten Jahrhundert nach Christus zum Schutz vor Angriffen aus dem Norden sowie zur Kontrolle von Handelswegen gebaut worden. Er gehört zum Weltkulturerbe.
    Diese Nachricht wurde am 10.05.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.