
Das Oberlandesgericht Koblenz entschied, eine psychische Unterstützung des 52-Jährigen für den damaligen Täter habe sich nicht bestätigt. Die Bundesanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, den Täter in seiner Absicht bestärkt zu haben, das Feuer in dem Asylbewerberheim in der saarländischen Stadt zu legen. Die Anklage hatte sechseinhalb Jahre Haft gefordert.
Bei dem Anschlag im Jahr 1991 war der 27-jährige Asylbewerber Samuel Yeboah aus Ghana in den Flammen ums Leben gekommen. Der Täter wurde im vergangenen Oktober zu einer Strafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt. Die Ermittlungen waren 2019 nach neuen Hinweisen wieder aufgenommen worden.
Diese Nachricht wurde am 09.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.