
Das ist das Ergebnis eines forensisch-psychiatrischen Gutachtens, das der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg vorliegt. Die endgültige Entscheidung über eine Schuldunfähigkeit muss ein Gericht fällen. Bis zu einem Prozess oder einem Sicherungsverfahren ist der 28-jährige Afghane vorläufig in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht.
Der Mann hatte am 22. Januar in einem Park einen zweijährigen Jungen und einen 41-jährigen Mann mit einem Messer getötet und drei Menschen schwer verletzt.
Diese Nachricht wurde am 28.02.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.