
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Versäumnisse nach einem Messerangriff des Afghanen auf eine Frau in der Stadt Alzenau vor, der sich fünf Monate vor dem Attentat in Aschaffenburg ereignete. Damals hatte der Polizist demnach keine strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Täter eingeleitet, obwohl vermutlich gefährliche Körperverletzung vorlag.
Der Afghane hatte später - Anfang dieses Jahres - in einem Aschaffenburger Park ein Kind und einen Mann mit Messerstichen getötet. Bei ihm wird eine psychische Erkrankung vermutet. Er hätte zu diesem Zeitpunkt - unabhängig von dem Vorfall in Alzenau - bereits eine Haftstrafe antreten müssen. Diese wurde allerdings wegen fehlender juristischer Dokumente nicht vollzogen.
Diese Nachricht wurde am 06.08.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.