Der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur wendet sich mit harten Worten gegen das europäische Patentamt: So würde ein harmlos anmutendes Patent beispielsweise auf eine automatisierte medizinische Diagnose möglicherweise das gesamte Gesundheitssystem lahm legen können, denn mit einem Schlag wären Computer-Tomographien oder Ultraschalluntersuchungen möglicherweise illegal, meint Hartmut Pilch. "Fast alle Patentanmeldungen gleichen diesem Beispiel und bringen Programmierer schnell in die Gefahr, gegen so geschützte Begriffe zu verstoßen", meint der Experte von der Softwarefirma SuSe-Linux in Nürnberg.
In der Tat sind ähnlich erschreckende Patente bereits genehmigt worden. Der Patent-Riegel könnte dem Dateisystem für Flash-Speicherbausteine vorgeschoben werden, dem Multitasking, benutzerfreundlicher intuitiver Netzwerkadministration, Sprach-Lernprogrammen sowie theoretisch sogar der gesamten Kommunikation im Internet. "Es gibt etwa ein Patent auf die Steuerung eines Rechners durch einen anderen. Die dabei sehr abstrakt formulierten Prinzipien - immerhin enthält selbst eine Tastatur schon einen kleinen Prozessor – könnten einem Inhaber des Patentes quasi erlauben, jeden PC-Benutzer wegen der Verletzung des Ideenschutzes zu verklagen." Dass dies durchaus nicht realitätsfern sei, zeigten Prozesse aus den USA.
IBM-Patentanwalt Fritz Teufel in Stuttgart hält Patente dagegen für ein probates Mittel, softwaregesteuerte Erfindungen zu schützen, und nennt das Antiblockiersystem ABS als klassisches Beispiel aus dem Automobilbereich. Im übrigen hätten sich schon häufig Schwächere gegen große Marktteilnehmer durchgesetzt: "Ich sehe nicht, dass es einen immanenten Widerspruch zwischen der Open-Source-Gemeinde und dem Patentwesen gibt – Vielmehr können sich beide ergänzen, wenn dieses Instrument richtig eingesetzt wird." Der Jurist räumt zwar auch abschreckende Beispiele des Patentschutzes ein, doch bei genauer Betrachtung der Patente falle auf, dass der überwiegende Teil dieser Fälle auf eine zu wenig sorgfältige Zulassung zurückzuführen sei.
Oft kommt es zu falschen Patentanmeldungen - zwar nicht nur, aber doch gerade in der Informationstechnologie. Einer der Gründe dürfte in einem Wissensdefizit deutscher und amerikanischer Patentanwälte zu finden sein, die bei der raschen IT-Entwicklung den Überblick verlieren. Allerdings schaffen hierzulande rechtliche Mittel die Möglichkeit zu Gegenwehr, etwa das Einlegen eines Einspruchs oder eine Klage auf Nichtigkeit, meint Teufel. Trotzdem halten viele Informatiker Patente für wenig sinnvoll. Sie befürchten vor allem, dass Patentrechte Nutzungsrechte unterbinden könnten. Softwarehäuser, die Programme offen erarbeiten und dabei - ohne es zu wissen – patentgeschützte Bestandteile verwenden, gehen ein nicht kalkulierbar hohes wirtschaftliches Risiko ein. Jahrelange Entwicklungsarbeit könnte dabei auf einen Schlag zerstört werden und würde die Kreativität kleiner wie großer Softwareentwickler behindern.
"Das bestehende Urheberrecht schützt ausreichend", unterstreicht dagegen Hartmut Pilch. "Bisher sind Computer-Programme von Rechts wegen nicht patentierbar. Allerdings wurde von verschiedenen Patent-Anwälten künstliche Unklarheit in dieser Frage angestiftet." Der Programmierer fordert jetzt von der Europäischen Kommission sowie dem Deutschen Bundestag eine neue, klare Regelsetzung zu der korrekten Interpretation der bestehenden Gesetze.
In der Tat sind ähnlich erschreckende Patente bereits genehmigt worden. Der Patent-Riegel könnte dem Dateisystem für Flash-Speicherbausteine vorgeschoben werden, dem Multitasking, benutzerfreundlicher intuitiver Netzwerkadministration, Sprach-Lernprogrammen sowie theoretisch sogar der gesamten Kommunikation im Internet. "Es gibt etwa ein Patent auf die Steuerung eines Rechners durch einen anderen. Die dabei sehr abstrakt formulierten Prinzipien - immerhin enthält selbst eine Tastatur schon einen kleinen Prozessor – könnten einem Inhaber des Patentes quasi erlauben, jeden PC-Benutzer wegen der Verletzung des Ideenschutzes zu verklagen." Dass dies durchaus nicht realitätsfern sei, zeigten Prozesse aus den USA.
IBM-Patentanwalt Fritz Teufel in Stuttgart hält Patente dagegen für ein probates Mittel, softwaregesteuerte Erfindungen zu schützen, und nennt das Antiblockiersystem ABS als klassisches Beispiel aus dem Automobilbereich. Im übrigen hätten sich schon häufig Schwächere gegen große Marktteilnehmer durchgesetzt: "Ich sehe nicht, dass es einen immanenten Widerspruch zwischen der Open-Source-Gemeinde und dem Patentwesen gibt – Vielmehr können sich beide ergänzen, wenn dieses Instrument richtig eingesetzt wird." Der Jurist räumt zwar auch abschreckende Beispiele des Patentschutzes ein, doch bei genauer Betrachtung der Patente falle auf, dass der überwiegende Teil dieser Fälle auf eine zu wenig sorgfältige Zulassung zurückzuführen sei.
Oft kommt es zu falschen Patentanmeldungen - zwar nicht nur, aber doch gerade in der Informationstechnologie. Einer der Gründe dürfte in einem Wissensdefizit deutscher und amerikanischer Patentanwälte zu finden sein, die bei der raschen IT-Entwicklung den Überblick verlieren. Allerdings schaffen hierzulande rechtliche Mittel die Möglichkeit zu Gegenwehr, etwa das Einlegen eines Einspruchs oder eine Klage auf Nichtigkeit, meint Teufel. Trotzdem halten viele Informatiker Patente für wenig sinnvoll. Sie befürchten vor allem, dass Patentrechte Nutzungsrechte unterbinden könnten. Softwarehäuser, die Programme offen erarbeiten und dabei - ohne es zu wissen – patentgeschützte Bestandteile verwenden, gehen ein nicht kalkulierbar hohes wirtschaftliches Risiko ein. Jahrelange Entwicklungsarbeit könnte dabei auf einen Schlag zerstört werden und würde die Kreativität kleiner wie großer Softwareentwickler behindern.
"Das bestehende Urheberrecht schützt ausreichend", unterstreicht dagegen Hartmut Pilch. "Bisher sind Computer-Programme von Rechts wegen nicht patentierbar. Allerdings wurde von verschiedenen Patent-Anwälten künstliche Unklarheit in dieser Frage angestiftet." Der Programmierer fordert jetzt von der Europäischen Kommission sowie dem Deutschen Bundestag eine neue, klare Regelsetzung zu der korrekten Interpretation der bestehenden Gesetze.