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Angst vor Public WLAN

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs kann der Besitzer eines WLAN-Netzes auch dann zur Verantwortung gezogen werden, wenn ein anderer unter seinem Anschluss strafbar handelt. Diese sogenannte Störerhaftung schreckt viele Kommunen ab, ein öffentliches Drahtlosnetzwerk einzurichten.

IT-Journalist Jan Rähm im Gespräch mit Manfred Kloiber | 06.07.2013
    Manfred Kloiber: Herr Rähm, wir haben es ja gerade im Beitrag gehört: Das größte Problem für die Betreiber von öffentlichen und offenen WLANs ist die sogenannte Störerhaftung. Was verbirgt sich dahinter?

    Jan Rähm: Ganz stark vereinfacht kann man sagen: Wenn jemand einem anderen die Möglichkeit gibt, etwas Widerrechtliches zu tun, dann haftet er einfach mit. Und im Bezug auf drahtlose Netzwerke bedeutet das: Wenn ich jemanden bei mir im Netzwerk mitsurfen lasse, dann kann ich auch dafür haftbar gemacht werden, wenn der sich strafbar macht. Nur Provider haben in Deutschland ein sogenanntes Provider-Privileg, da ist die Störerhaftung nicht ganz so. Aber ein Provider kann ja auch nachweisen, wer wann wo gesurft ist. Das Ganze wurde festgeschrieben in einem Urteil des Bundesgerichtshofs 2010. Und seitdem ist eigentlich klar: Alles WLANs, die irgendwo betrieben werden, müssen verschlüsselt sein und vor allen Dingen Zugangsgesichert.

    Kloiber: Dennoch: Sowohl die Freifunker als auch MobyKlick in Norderstedt – die beiden Netze, die Sie beschrieben haben, sind ja online. Wie kommen die mit der Störerhaftung zurecht?

    Rähm: MobyKlick hat es relativ einfach. Dahinter steht der Provider wilhelm.tel. Und der hat natürlich die Daten der regelmäßigen Nutzer und erhebt über die Mobilfunknummer der unregelmäßigen Nutzer einen zumindest kurzen Datensatz und geht davon aus, dass er so der Störerhaftung zufriedenstellend begegnen kann. Die Freifunker gehen einen anderen Weg. Die haben zwar mittlerweile auch die Einstufung als Provider, aber sie routen noch immer jeglichen Verkehr über Schweden und entgehen somit der Haftung im Fall der Fälle.

    Kloiber: Ist denn die Störerhaftung wirklich der Hauptgrund, warum es so wenige öffentliche Netze gibt?

    Rähm: Ja, wie es scheint, ist dem wirklich so. Ich habe mit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund gesprochen, und der Pressesprecher sagte mir, also die Störerhaftung ist wirklich das Hemmnis Nummer eins, denn viele Kommunen hätten ja sehr wohl ein großes Interesse an Public WLANs. Das Interesse an sich ist sehr groß, sie sehen es als wichtigen Standortfaktor, aber sie trauen sich nicht. Ein weiterer Punkt ist aber auch und vor allen Dingen noch immer, dass die technische Kompetenz in den entsprechenden Gremien eher unzureichend ist. Daher: Es besteht wenig Ahnung von der Planung, vom Aufbau und vor allen Dingen auch von den Kosten solcher Netze. Im Gespräch meinte dann der Deutsche Städte- und Gemeindebund mir gegenüber, dass im Hinblick auf die Breitbandversorgung es mittlerweile kritisch sei, Deutschland habe den Anschluss schon fast verloren. Und außerdem wird befürchtet, dass es eine digitale Spaltung zwischen Stadt und Land geben könnte.

    Kloiber: Nun möchte ja auch die Deutsche Telekom diese öffentlichen Netze aufspannen. Sie hat ja schon ihre Hot-Spots. Aber der Konzern möchte Deutschland möglichst Großflächig abdecken. Wie will man das erreichen und was halten Sie von diesem Ansatz?

    Rähm: Die Telekom hat vor kurzem bekanntgegeben, dass es eine Kooperation mit der WLAN-Initiative FON gibt. Das ist ein weltweites Netzwerk von freien Hot-Spots. Und die Telekom nennt das Ganze dann WLAN to Go. Und das funktioniert so, dass der Anwender, also der ganz normale Telekom-Kunde, seinen Anschluss und seine Bandbreite mit Besuchern teilt. Dazu werden zwei Netze aufgebaut – also einmal ein privates Netz für den Telekom-Anschluss-Inhaber und ein öffentliches Netz, in das sich dann jemand anderes einwählen kann. Beide sind streng voneinander getrennt. Und so entsteht dann ein doch etwas größerflächiges Netz an Hot-Spots. Aber der klare Nachteil bei dieser Vorgehensweise ist der Router. Der steht beim Anwender daheim. Und so wird das Public WLAN kaum auf die Straße oder auf Plätze dringen, da ja einfach Wände, Scheiben und alles Mögliche davor sind, um das Netz nach draußen zu tragen. Ein weiterer Nachteil ist, dass der Wechsel von einem Hot-Spot zum nächsten nicht automatisch möglich ist. Es ist also kein roaming-fähiges Netz. Interessant ist auch: Durch diese Kooperation von Telekom und FON scheint es mir, als wenn man gar nicht mehr frei mitmachen kann bei FON, wie es früher möglich war. Also es scheint, man muss sich dann bei der Telekom anmelden und da die entsprechenden Hot-Spot-Pässe kaufen oder selber Telekom-Kunde sein.