Bundesanwaltschaft
Anklage gegen Syrer wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Mord

Die Bundesanwaltschaft hat einen Syrer wegen Tötung, Folter und Mord angeklagt. Laut den Ermittlern arbeitete der Beschuldigte von April 2011 bis April 2012 als Gefängniswärter in der syrischen Hauptstadt Damaskus in einem vom Geheimdienst betriebenen Gefängnis. Er soll dort an mehr als 100 Verhören beteiligt gewesen sein, bei denen Gefangene körperlich schwer misshandelt wurden.

    Goldfarbenes Schild an der Zufahrt mit dem Bundesadler und der Aufschrift "Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof"
    Die Bundesanwaltschaft hat einen Syrer wegen Tötung, Folter und Mord angeklagt. (picture alliance / SULUPRESS.DE | Marc Vorwerk/SULUPRESS.DE)
    Infolge der Misshandlungen sowie der katastrophalen Haftbedingungen kamen laut Bundesanwaltschaft mindestens 70 Gefangene ums Leben. Seit seiner Festnahme im Mai in Rheinland-Pfalz befindet sich der Angeklagte in Untersuchungshaft. Der Prozess findet vor dem Oberlandesgericht Koblenz statt.
    Dass solche schweren Verbrechen auch in Deutschland geahndet werden können, liegt am sogenannten Weltrechtsprinzip. Diese erlaubt die weltweite Verfolgung von Völkerrechtsverbrechen, die im Ausland begangen wurden und keinen Bezug zum Inland haben.
    Diese Nachricht wurde am 22.12.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.