
Die oberste deutsche Anklagebehörde wirft ihnen vor, sich als Rädelsführer in einer kriminellen Vereinigung betätigt zu haben. Dem Gründer Fitzek werden zusätzliche Straftaten wie Steuerhinterziehung zur Last gelegt. Nun muss der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf entscheiden, ob er die Anklage zulässt.
Vor gut einem Jahr hatte Bundesinnenminister Dobrindt die zu der Zeit größte Gruppierung in der Reichsbürger-Szene verboten. Nach eigenen Angaben hatte sie damals 6.000 Anhänger, die Sicherheitsbehörden gingen dagegen von eher 1.000 Anhängern aus. Sie sahen sich als eigenständiger Staat mit eigener Verfassung, mit dem Ziel, die Rechtsordnung der Bundesrepublik durch das eigene System zu ersetzen.
Diese Nachricht wurde am 22.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
