
Diensthabender: "Amt für Nationale Sicherheit, Diensthabender Wenk, guten Morgen."
Anrufer: "Ja, schönen guten Morgen. (Name anonymisiert), Hauptmann der Kriminalpolizei, muss leider dazu sagen, bei mir läuft jetzt hier der Herr Biermann auf dem Fernsehen. Ich möchte ne Anzeige erstatten wegen Verstoß gegen die §§ 137, 138, 139 des Strafgesetzbuches wegen Beleidigung des Staatsratsvorsitzenden Egon Krenz durch Biermann, gegen den zuständigen Redakteur, der diese Sendung gestaltet hat und damit öffentlich gemacht hat. Ich meine, ich hab das versucht, an den Generalstaatsanwalt ranzukommen, aber da ist immer ständig besetzt und das Amt für Nationale Sicherheit ist ja auch ein Untersuchungsorgan und da ich anders nicht durchkomme, habe ich mich entschlossen, bei euch diese Anzeige zu machen. Das kann wohl nicht wahr sein, dass auf die Art und Weise unser sozialistisches Fernsehen, unser staatseigenes Fernsehen so´ne Sachen zulässt."
Diensthabender: "Ich kann Ihre Aussage zur Kenntnis nehmen und weiterleiten, aber ne Anzeige aufnehmen in dem Sinne kann ich nicht."
Anrufer: "Für die Beleidigung des Staatsoberhauptes der DDR, wer ist denn dafür zuständig?"
Diensthabender: "Bitte?"
Anrufer: "Ich dachte, das Amt für Nationale Sicherheit ist auch noch ein Untersuchungsorgan wie es in der Strafprozessordnung festgelegt ist. Vielleicht ist es nicht mehr ... müsste das prüfen. Da wünsche ich nen ruhigen Dienst noch, ja?"
Anrufer: "Ja, schönen guten Morgen. (Name anonymisiert), Hauptmann der Kriminalpolizei, muss leider dazu sagen, bei mir läuft jetzt hier der Herr Biermann auf dem Fernsehen. Ich möchte ne Anzeige erstatten wegen Verstoß gegen die §§ 137, 138, 139 des Strafgesetzbuches wegen Beleidigung des Staatsratsvorsitzenden Egon Krenz durch Biermann, gegen den zuständigen Redakteur, der diese Sendung gestaltet hat und damit öffentlich gemacht hat. Ich meine, ich hab das versucht, an den Generalstaatsanwalt ranzukommen, aber da ist immer ständig besetzt und das Amt für Nationale Sicherheit ist ja auch ein Untersuchungsorgan und da ich anders nicht durchkomme, habe ich mich entschlossen, bei euch diese Anzeige zu machen. Das kann wohl nicht wahr sein, dass auf die Art und Weise unser sozialistisches Fernsehen, unser staatseigenes Fernsehen so´ne Sachen zulässt."
Diensthabender: "Ich kann Ihre Aussage zur Kenntnis nehmen und weiterleiten, aber ne Anzeige aufnehmen in dem Sinne kann ich nicht."
Anrufer: "Für die Beleidigung des Staatsoberhauptes der DDR, wer ist denn dafür zuständig?"
Diensthabender: "Bitte?"
Anrufer: "Ich dachte, das Amt für Nationale Sicherheit ist auch noch ein Untersuchungsorgan wie es in der Strafprozessordnung festgelegt ist. Vielleicht ist es nicht mehr ... müsste das prüfen. Da wünsche ich nen ruhigen Dienst noch, ja?"