Beim sogenannten Call-ID-Spoofing handelt es sich um eine neue Form der Telefonabzocke. Dabei lassen Unbekannte eine falsche Nummer auf dem Display des Angerufenen erscheinen, zum Beispiel die einer Verbraucherzentrale, und täuschen damit eine organisatorische Nähe zur Verbraucherzentrale vor.
So geschehen in Baden-Württemberg: Bislang Unbekannte hatten mehrere Verbraucher angerufen und in Telefongesprächen Gewinnspiele verkauft oder die Rückzahlung angeblicher Internet-Spielschulden gefordert. Auf dem Telefondisplay der Angerufenen erschien die bekannte Nummer der Verbraucherzentrale. Damit sollten Seriosität und Authentizität vermittelt werden. "Die Geschädigten haben sich dann später wieder bei uns gemeldet. Sie benutzten einfach die Rückruf-Funktion. So sind wir dieser Masche auf die Schliche gekommen", so ein Sprecher der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Auch in Beratungsgesprächen hat die Verbraucherzentrale immer häufiger mit Opfern von "Call-ID-Spoofing" zu tun. Dabei benutzten die Anrufer nicht nur die Nummer der Verbraucherzentrale, sondern beispielsweise auch die Kennungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart, der Bundesagentur für Finanzdienstleistungen (BaFin) und der Bundesnetzagentur.
Deren Sprecher bestätigte, dass es auch legale Formen von Call-ID-Spoofing gebe, beispielsweise dann, wenn ein Sekretariatsservice mit entsprechenden Anrufen beauftragt werde. "Es muss aber ein Nutzungsrecht über die jeweilige Nummer vorliegen", so ein Sprecher. Liege diese nicht vor und werde wie in Baden-Württemberg unberechtigt von diesem Verfahren Gebrauch gemacht, liege ein Verstoß gegen Paragraf 66 des Telekommunikationsgesetzes vor. Diese Verstöße will die Bundesnetzagentur zukünftig verstärkt mit Bußgeldern ahnden.
So geschehen in Baden-Württemberg: Bislang Unbekannte hatten mehrere Verbraucher angerufen und in Telefongesprächen Gewinnspiele verkauft oder die Rückzahlung angeblicher Internet-Spielschulden gefordert. Auf dem Telefondisplay der Angerufenen erschien die bekannte Nummer der Verbraucherzentrale. Damit sollten Seriosität und Authentizität vermittelt werden. "Die Geschädigten haben sich dann später wieder bei uns gemeldet. Sie benutzten einfach die Rückruf-Funktion. So sind wir dieser Masche auf die Schliche gekommen", so ein Sprecher der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Auch in Beratungsgesprächen hat die Verbraucherzentrale immer häufiger mit Opfern von "Call-ID-Spoofing" zu tun. Dabei benutzten die Anrufer nicht nur die Nummer der Verbraucherzentrale, sondern beispielsweise auch die Kennungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart, der Bundesagentur für Finanzdienstleistungen (BaFin) und der Bundesnetzagentur.
Deren Sprecher bestätigte, dass es auch legale Formen von Call-ID-Spoofing gebe, beispielsweise dann, wenn ein Sekretariatsservice mit entsprechenden Anrufen beauftragt werde. "Es muss aber ein Nutzungsrecht über die jeweilige Nummer vorliegen", so ein Sprecher. Liege diese nicht vor und werde wie in Baden-Württemberg unberechtigt von diesem Verfahren Gebrauch gemacht, liege ein Verstoß gegen Paragraf 66 des Telekommunikationsgesetzes vor. Diese Verstöße will die Bundesnetzagentur zukünftig verstärkt mit Bußgeldern ahnden.