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Anschlag auf Asylunterkunft
Rechte Brandstifter zu sieben und acht Jahren Haft verurteilt

"Grundlage war der nationalsozialistisch unterlegte Rassenhass aller drei Angeklagten": Das Landgericht Hannover hat die beiden Täter des Brandanschlags auf die Flüchtlingsunterkunft in Salzhemmendorf zu hohen Gefängnisstrafen verurteilt. Ihre Fahrerin erhielt viereinhalb Jahre Haft. Dem Trio sei bewusst gewesen, dass bei dem Anschlag Menschen hätten sterben können, erklärte der Richter.

    Polizisten stehen am 28.08.2015 vor einer Unterkunft für Asylbewerber in Salzhemmendorf im Landkreis Hameln-Pyrmont.
    In dem Haus waren zum Tatzeitpunkt etwa 40 Menschen. (picture alliance / dpa / Julian Stratenschulte)
    Die beiden Männer hatten einen Brandsatz in der Nacht zum 28. August durch ein geschlossenes Fenster in die Wohnung einer Familie aus Simbabwe geworfen. Nur weil ein Junge im Zimmer seiner Mutter schlief, wurde niemand verletzt. Die von einem Nachbarn alarmierte Feuerwehr konnte die Flammen löschen, bevor sie auf andere Räume übergriffen. In der Wohnung lebte eine Frau mit ihren drei Kindern. Das Mehrfamilienhaus wird überwiegend von Asylbewerbern bewohnt. Zum Tatzeitpunkt hielten sich dort etwa 40 Menschen auf.
    Der 31-Jährige, der den Brandsatz geworfen hat, muss wegen versuchten Mordes und Brandstiftung für acht Jahre ins Gefängnis. Sein 25 Jahre alter Mittäter erhielt eine siebenjährige Haftstrafe. Er muss zudem einen Alkoholentzug machen. Die 24-jährige Frau, die die beiden zum Tatort gefahren hatte, wurde zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.
    Die Unterkunft in Salzhemmendorf am 28. August 2015
    Die Unterkunft in Salzhemmendorf am 28. August 2015 (dpa / picture-alliance / Julian Stratenschulte)
    Täter waren betrunken
    Die Täter hörten vor der Tat Rechtsrock und tranken große Mengen Alkohol. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Rosenbusch sagte, Auslöser der Tat sei das rechtsradikale, fremdenfeindliche Weltbild gewesen. "Grundlage war der nationalsozialistisch unterlegte Rassenhass aller drei Angeklagten." Dem Trio sei bewusst gewesen, dass bei dem Anschlag Menschen sterben können. "Das haben sie billigend in Kauf genommen." Die beiden Hauptangeklagten hatten vor Gericht hatten die Tat damit begründet, dass sie struzbetrunken gewesen seien. Sie stritten ein fremdenfeindliches Motiv ab.
    Mit dem Urteil entsprach das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Frau erhielt sogar eine um vier Monate längere Strafe als verlangt. Die Verteidigung hatte für die Frau auf eine Bewährungsstrafe plädiert. Für den 31-Jährigen forderte sie eine Strafe von maximal fünf Jahren, für den 25-Jährigen eine milde Strafe.
    (hba/fwa)