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Anti-Doping-Gesetz
Entwurf wird wohl nachgebessert

Geht es nach der Bundesregierung soll es ab 2016 ein Anti-Doping-Gesetz geben. Der Kern: Verbot des Eigendopings und die uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit. Bei einer Anhörung mit Experten und Vertretern des Sports im Sportausschuss des Bundestags wurden erneut Bedenken laut.

Von Robert Kempe |
    Ein Doping Kontrolleur steht am 07.02.105 Spielfeldrand während des Spiels Dynamo Dresden - Rot-Weiß Erfurt im Dynamo Stadion in Dresden (Sachsen).
    Doping-Kontrollen finden in allen Sportarten statt. (dpa / picture-alliance / Arno Burgi)
    Viele Bedenken, viele Einwände – so kann man die öffentliche Anhörung zum geplanten Anti-Doping-Gesetz zusammenfassen. Vor allem die geladenen Rechtsexperten äußerten viel Kritik.
    Am drastischsten formulierte es Matthias Jahn. Der Entwurf sei unausgereift, unklar, unbestimmt und unverhältnismäßig, erklärte der Erlanger Rechtsprofessor - ein erklärter Gegner einer härteren strafrechtlichen Verfolgung bei Dopingfällen.
    Die öffentliche Anhörung offenbarte aber auch weiterhin große Zweifel in der Union. Dort ist man sich derzeit uneins. Man stört sich zum einen an der verankerten Schiedsgerichtsbarkeit im Gesetz, die zu unbestimmt sei. Zum anderen äußerte Unionspolitiker Frank Steffel - zugleich Präsident des Handballvereins Füchse Berlin - immer wieder Kritik an der uneingeschränkten Besitzstrafbarkeit.
    "Also bei der Besitzstrafbarkeit gibt es große juristische und sicher auch inhaltliche Bedenken. Das müssen wir uns jetzt sehr genau anschauen. Ich habe den Eindruck, dass das der Punkt ist, der in der politischen Debatte den breitesten Raum einnehmen wird."
    Diskuswerfer Harting fürchtet permanente Gefahr von Strafbarkeit
    Kritik an der Besitzstrafbarkeit ab der ersten Pille kam auch von Diskus-Olympiasieger Robert Harting. "Weitere Einschnitte, neue Manschetten für einen Anti-Doping-Kampf innerhalb eines Gesetzes zu verankern, ist irgendwann nicht mehr managebar. Man wird bestraft, wenn man diese Sache einfach nicht managen kann."
    Sportler seien in der permanenten Gefahr von Strafbarkeit – etwa durch bewusstes Unterschieben von verbotenen Substanzen. Beispiele aus der Praxis jedoch hatten Harting und auch Athletenvertreter Christian Schreiber nicht.
    Kriminologe Rössner: "Auf Eigendoping konzentrieren"
    Unterstützung gibt es nun von Dieter Rössner. Der Kriminologe ist ein jahrelanger Verfechter eines Anti-Doping-Gesetzes. Er fürchtet nun um die Rechte der Athleten. Man solle sich im Gesetz auf das Eigendoping konzentrieren - nicht auf die Besitzstrafbarkeit. "Das sind Vorbereitungshandlungen, die nicht die Bedeutung haben, die ihn bei dem Streit um die Besitzstrafbarkeit gegeben wird. Die Wettbewerbsverfälschung ist das Eigendoping. Das ist eigentlich der Kern dessen, um den sich alles dreht. Denn man will ja gerade das vermeiden, dass andere Sportler, dass deren Chancengleichheit usw. verletzt werden."
    Klar ist nach der Anhörung: Dass das Gesetz wohl nicht in der Art durch die Koalition gehen wird. Nach Informationen des Deutschlandfunks prüfen Innenministerium und Justizministerium auch schon erste Änderungen im Gesetzentwurf.