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Anti-Doping-Gesetz
"Kampfansage an alle, die dopen"

Das Bundeskabinett hat das das Anti-Doping-Gesetz beschlossen. Profisportlern die des Dopings überführt werden, droht damit bis zu drei Jahren Haft. Der DOSB begrüßt das Gesetz zwar, hat aber inhaltlich einige Bedenken.

Von Johannes Kulms | 25.03.2015
    Bundesjustizminister Heiko Maas, SPD, im November 2014
    Für Bundesjustizminister Heiko Maas ist das Gesetz ein Durchbruch (imago / commonlens)
    Mit dem neuen Anti-Doping-Gesetz sieht Bundesjustizminister Heiko Maas nach jahrelangen Diskussion einen Durchbruch: "Deshalb ist dieses Gesetz eine Kampfansage an alle, die dopen. Oder in Zukunft dopen wollen."
    Wer als Profisportler dopt, dem drohen künftig Gefängnisstrafen von bis zu drei Jahren. Bisher zielte die Strafgesetzgebung im Kampf gegen Doping vor allem auf die Verfolgung der Hintermänner und kriminellen Netzwerken. Das soll sich nun ändern für die rund 7.000 Topathleten in Deutschland, falls diese beim Einnehmen oder beim Besitzen von leistungssteigernden Substanzen erwischt werden: "Und es war bisher nicht einsehbar, warum gerade die Profiteure des Dopings – die Sportlerinnen und Sportler – die Sponsorenverträge bekommen, Wettkampfprämien bekommen, weil sie gedopt haben, dass diese außen vor bleiben."
    Der sportpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Eberhard Gienger – früher selber als Weltklasse-Turner aktiv – sprach von einem absolut notwendigen Gesetz und einem sportpolitischen Meilenstein. Die Grünen sehen dagegen in dem Gesetz eine einseitige Kriminalisierung der Sportler. Eine echte Auseinandersetzung mit den Ursachen für Doping gebe es nicht, stattdessen würden nur die Symptome bekämpft. Für die Partei die Linke geht das neue Gesetz in die richtige Richtung. Deren sportpolitische Sprecher André Hahn vermisst jedoch gesetzliche Vorgaben zur Prävention und zum Jugendschutz.
    Begrüßt wurde der Beschluss des Anti-Doping-Gesetzes vom Deutschen Olympische Sportbund. DOSB-Präsident Alfons Hörmann mahnte jedoch an, die internationale Sportgerichtsbarkeit nicht zu gefährden.