Mittwoch, 24. April 2024

Archiv

Anti-Doping-Gesetz
Scharfes oder stumpfes Schwert?

Bekommt Deutschland ein Anti-Doping-Gesetz oder nicht? Darüber soll am Freitag soll der Bundestag abstimmen. Kurz davor hat der Sportausschuss noch mal über den Entwurf diskutiert. Der wurde gerade noch mal verändert. Auch deshalb gibt es weiter Streit in der Politik, ob das Gesetz überhaupt etwas taugt.

Von Daniel Bouhs | 11.11.2015
    Eine Athletin steht im Startblock für einen 400 Meter Hürdenlauf.
    Kann ein Gesetz Doping im Sport eindämmen? (pa/dpa/Karmann)
    Die Große Koalition trägt den Entwurf – der Sportausschuss empfiehlt dem Bundestag, das Anti-Doping-Gesetz am Freitag zu beschließen. Einen Entwurf, der in den vergangenen Tagen noch mal überarbeitet wurde: Wenn Spitzensportler dopen, sollen sie bestraft werden. Nicht aber, wer sich Mittel besorgt, von seinem Plan dann aber glaubhaft wieder abkommt. Und auch der reine Versuch, Präparate zu bekommen, soll straffrei bleiben.
    Das kann man als Abschwächung werten. Der Chefjustiziar der Nationalen Anti-Doping-Agentur, Lars Mortsiefer, gab sich vor dem Sportausschuss aber zufrieden:
    "Weil wir müssen ja auch gucken, dass das Gesetz Bestand hat, insbesondere dann aus verfassungsrechtlichen Gründen. Und da war unser Ansatz auch immer so, dass ein Gesetz geschaffen werden muss, das hält. Ja? Das daraus auch eine Stärke hat. Und ich denke, dass das, was jetzt auch eingebracht wurde, dazu beiträgt, dass es runder wird."
    Die Opposition aber ist gespalten. Bei den Grünen passt ein Anti-Doping-Gesetz, das allein auf Athleten abzielt, nicht ins Konzept, sagt der sportpolitische Sprecher Özcan Mutlu.
    "Wir können nicht auf der einen Seite für die Legalisierung von Cannabis einstehen und auf der anderen Seite den Besitz von leistungssteigernden Mitteln gleich unter Strafe stellen. Das ist einfach ein Widerspruch in sich. Und deshalb finden wir: Das Recht auf Selbstschädigung eines Menschen – egal ob er Leistungssportler ist oder nicht –, das hat er und da kann man nicht mit Gesetz dem irgendwie das Ganze verbieten."
    Die Grünen werden also ablehnen – auch weil der Tatbestand der uneingeschränkten Besitzstrafbarkeit es einfach machen würde, Sportlern Dopingmittel unterzuschieben. Das wiederum fürchten auch viele Athleten und Verbände.
    Auch die Linken sind weiter gegen den Entwurf – er greife zu kurz, mahnt der sportpolitische Sprecher André Hahn:
    "Es fehlen ganz wichtige Punkte, zum Beispiel der Approbationsentzug für Ärzte, die sich an Doping beteiligen. Es fehlt eine Schutzklausel für Whistleblower, die also Hintermänner aufdecken, die Strukturen aufdecken und dafür vielleicht straffrei bleiben oder weniger bestraft werden. Es fehlt ein Präventionsansatz, der das staatlicherseits unterstützt, das aufgeklärt wird."
    Und auch die Idee der Linken, Sportbetrug als Tatbestand einzuführen, bleibt auf der Strecke.
    Am Freitag wird der Bundestag noch mal in großer Runde über das Anti-Doping-Gesetz diskutieren – und es am Mittag sehr wahrscheinlich beschließen. Staatsanwälte müssten sich dann hierzulande stärker als je zuvor um Doping im Sport kümmern.