Nach CSD-Anschlag
Antisemitismusbeauftragter für Verschärfung des Strafrechts, Queerbeauftragte fordert besseren Schutz

Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Klein, fordert nach dem islamistischen Terroranschlag am Rande des Berliner CSD eine Verschärfung des Strafrechts.

    Trauernde stehen im Tiergarten an einem Baum, an dem unterschiedliche Gegenstände zum Gedenken an die Opfer des Anschlags auf den CSD abgelegt wurden.
    Trauerbekundungen nach dem Angriff auf den Berliner CSD (Sebastian Christoph Gollnow/dpa)
    Seit langem setze er sich dafür ein, dass etwa Sympathiebekundungen für Terrororganisationen strafbar seien, sagte Klein dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Man dürfe nicht zulassen, dass von islamistischen Gefährdern eine tödliche Bedrohung für Minderheiten hierzulande ausgehe. Zu diesen Minderheiten gehörten auch Jüdinnen und Juden, betonte Klein. Die Queerbeauftragte des Bundes, Koch, forderte mehr Schutz für queere Menschen im Alltag. Für ein Sicherheitsgefühl sei es wichtig, dass nicht nur Großdemonstrationen gut geschützt seien, sagte Koch der "Rheinischen Post".
    Nötig sei zudem ein konsequenteres Vorgehen gegen Hassrede im Netz.
    Diese Nachricht wurde am 29.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.