Nach Attacke auf jüdischen Studenten
Antisemitismusbeauftragter Klein begrüßt Haftstrafe

Nach dem Urteil im Prozess um eine Attacke auf einen jüdischen Studenten in Berlin hofft der Antisemitismusbeauftragte des Bundes, Klein, auf eine Signalwirkung.

    Der inzwischen verurteilte Täter steht mit seinem Rechtsanwalt beim Prozess im Saal.
    Der inzwischen Verurteilte (r.) mit seinem Rechtsanwalt in Berlin (Archivbild) (Bernd von Jutrczenka / dpa )
    Die Ahndung antisemitischer Straftaten sei unverzichtbar, sagte Klein. Der Rechtsstaat habe gezeigt, dass er nicht dulde, wenn Menschen angegriffen werden, weil sie Juden sind. Das Amtsgericht Tiergarten hatte den 24-jährigen Angreifer zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt. Bei dem Vorfall im Februar 2024 war ein jüdischer Student schwer verletzt worden. Die Tat wenige Monate nach dem Terrorangriff auf Israel sorgte damals bundesweit für Aufsehen.
    Der Angeklagte hatte die Gewalttat vor Gericht gestanden und um Vergebung gebeten. Den Vorwurf von Antisemitismus wies der 24-Jährige mit palästinensischen Wurzeln jedoch zurück. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre und vier Monate gefordert.
    Diese Nachricht wurde am 17.04.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.