Sonntag, 28. April 2024

Bundestag
Antrag der Union auf Untersuchungsausschuss zur Warburg-Affäre vor dem Aus

Der Streit zwischen der Union und der Ampel-Koalition über einen Untersuchungsausschuss zur Warburg-Affäre spitzt sich zu: Im Geschäftsordnungsausschuss des Bundestags stimmten SPD, Grüne und FDP nun gegen einen entsprechenden Antrag der Union.

04.07.2023
    Blick auf den Eingang der Warburg-Bank.
    Die Warburg-Bank in Hamburg. (Daniel Bockwoldt / dpa / Daniel Bockwoldt)
    Die droht nun mit dem Gang zum Bundesverfassungsgericht. Die Unionsfraktion hatte einen solchen Ausschuss beantragt, um die Rolle von Bundeskanzler Scholz in der Affäre zu untersuchen. Im Falle einer Absage im Bundestag werde man das Bundesverfassungsgericht anrufen, kündigte Fraktionschef Merz an. Die Union habe keine andere Möglichkeit, um ihre legitimen Minderheitsinteressen durchzusetzen.
    Für die Einsetzung des Untersuchungsausschusses ist im Bundestag ein Viertel der Abgeordnetenstimmen nötig. Zuvor muss allerdings im Geschäftsordnungsausschuss mit einfacher Mehrheit der inhaltliche Rahmen festgelegt werden. Das ist in der Regel eine Formalie - und dieses Mal gescheitert.

    Fechner (SPD) beklagt fehlenden Bundesbezug

    SPD-Fraktionschef Mützenich verteidigte die Ablehnung des Antrags. Ein Teil der vorgelegten Fragen für den Ausschuss sei von Gutachtern als verfassungswidrig erachtet worden. Niemand könne vom Bundestag verlangen, verfassungswidrigen Anträgen zuzustimmen. Der SPD-Rechtspolitiker Fechner erklärte, CDU/CSU wollten vor allem Handlungen der Verwaltung in Hamburg untersuchen lassen, wofür der Bund aber nicht zuständig sei. Fechner betonte, es müsse einen Bundesbezug geben. Nur Teile des Antrags der Union seien zulässig und könnten Gegenstand eines abgespeckten U-Ausschusses werden. In Hamburg gibt es bereits einen Untersuchungsausschuss.

    Debatte über Steuererstattungen aus Cum-Ex-Geschäften

    Der Bundestag berät morgen über den aktuellen Antrag der Unionsfraktion. CDU und CSU wollen klären lassen, warum die Hamburger Regierung in den Jahren 2016 und 2017 auf millionenschwere Rückzahlungen der Bank von ungerechtfertigten Steuererstattungen aus Cum-Ex-Geschäften verzichten wollte. Der heutige Bundeskanzler und damalige Hamburger Bürgermeister Scholz hatte bereits mehrfach erklärt, dass er damals keinen Einfluss auf die städtische Steuerbehörde genommen habe.
    Bei Cum-Ex-Aktiengeschäften ließen sich Anleger eine einmal gezahlte Kapitalertragssteuer auf Dividenden mit Hilfe von Banken mehrfach vom Staat erstatten.

    Weitere Informationen

    Ampel will Untersuchungsausschuss zu Cum ex verhindert – Union empört
    Diese Nachricht wurde am 04.07.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.