Unesco Welterbe
Antrag für Thüringer Residenzen "derzeit nicht realistisch"

Für eine Bewerbung um den Unesco-Welterbestatus für die Thüringer Residenzenlandschaft gibt es derzeit keine konkrete Perspektive. Alle Handlungsoptionen seien geprüft worden, erklärte ein Sprecher der Stiftung Schlösser und Gärten.

    Eine Frau hält ein Buch hoch mit dem Titel "Die Thüringische Residenzenlandschaft"
    Sollte 2023 die Bewerbung zum Unesco-Kulturerbe mit einleiten: Übergabe des Buchs "Die Thüringische Residenzenlandschaft" in der Thüringer Staatskanzelei (IMAGO / Funke Foto Services / SaschaxFromm )
    Er äußerte sich auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes. Eine kurz- oder mittelfristige Möglichkeit, dem Welterbestatus näherzukommen, bestehe auf Grundlage der geltenden Regeln derzeit nicht. Der erste Schritt auf dem Weg zum Welterbe ist nach Angaben der Stiftung die Aufnahme in die deutsche Tentativliste. Eine erste Bewerbung sei im Dezember 2023 von der Kultusministerkonferenz abschlägig beschieden worden. Nur wer als Kandidat auf diese Liste gelange, könne anschließend schrittweise durch die Bundesrepublik bei der Unesco-Kommission als Vorschlag eingereicht werden. Die derzeit gültige Liste wird voraussichtlich noch bis in die 2030er Jahre Anwendung finden. Erst danach sei mit einer neuen Chance zu rechnen, sagte der Stiftungssprecher.

    Jahrzehntelange Vorarbeit

    Aufgegeben ist das Vorhaben damit jedoch nicht. Erfolgreiche Welterbe-Projekte sind laut Stiftungssprecher fast immer das Ergebnis jahre- oder sogar jahrzehntelanger inhaltlicher Vorarbeit. Zudem spiele der „richtige Zeitpunkt“ einer Einreichung eine entscheidende Rolle für eine erfolgreiche Bewerbung. Daher arbeitet die Stiftung eigenen Angaben zufolge aktuell nicht an einem neuen Antragstext. Im Vordergrund stehen vielmehr Grundlagenforschung sowie Kooperationen mit wissenschaftlich ausgerichteten Institutionen, etwa der Historischen Kommission für Thüringen.
    Diese Nachricht wurde am 06.04.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.