Donnerstag, 25. April 2024

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Anzeige gegen Schüler
Anwalt über Abi-Rede: "Nicht so herabwürdigend, dass das strafbar ist"

Die kritische Rede des 18-jährigen Fiete Korn bei einem Abiball sei zwar negativ gewesen, er halte sie aber nicht für strafbar, sagte Rechtsanwalt Arndt Kempgens im Dlf. Der betroffene Schulleiter hatte Anzeige gegen Korn erstattet. Er halte die Anzeige für übertrieben und nicht nachvollziehbar, so Kempgens.

Arndt Kempgens im Gespräch mit Regina Brinkmann | 20.08.2020
Fiete Korn, Abiturient des Darßer Bildungszentrums
Handelte sich eine Strafanzeige des Schuldirektors nach seiner Abirede ein: Fiete Korn, Prerower Abiturient (picture alliance/Stefan Sauer/dpa-Zentralbild/dpa)
Viele Abi-Reden sind schon nach kurzer Zeit wieder vergessen. Nicht aber die von Fiete Korn von der Freien Schule Prerow (Halbinsel Fischland-Darß-Zingst). Im Juli hatte der 18-Jährige in einer etwa zweiminütigen, teils ironischen Ansprache die Art und Weise kritisiert, wie die Schulleitung mit den Schülern umgehe. So sollen Schüler vom Schulleiter motiviert worden sein, Mitschüler zu überwachen. Der Schulleiter erstattete anschließend Anzeige wegen übler Nachrede.
Er glaube nicht, dass die Rede Fiete Korns vor Gericht als herabwürdigend eingestuft werde, sagte Rechtsanwalt Arndt Kempgens im Dlf. "Natürlich ist das negativ, was er sagt, aber ich halte das, egal wie es ausgeht, unwahr oder wahr, für nicht strafbar." Die Anzeige halte er für übertrieben und für eine völlig falsche Reaktion eines Lehrers, ergänzte Kempgens.
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Arndt Kempgens: Im Grunde genommen muss man das so ein bisschen filetieren, man muss sich wirklich das Wort für Wort anhören. Man muss so ein bisschen unterscheiden zwischen Werturteil, also die Sachen, die jetzt nicht mit Tatsachen begründet sind, sondern halt so Urteile – ich mag den nicht, oder der hat mir immer nachgestellt oder dergleichen –, und dann geht es um Tatsachenbehauptungen. Also wenn behauptet wird, das und das hat ein Lehrer gesagt oder getan, dann sind das Tatsachenbehauptungen, und das muss man etwas unterschiedlich bewerten.
Regina Brinkmann: Wo gibt es jetzt so was, was Sie als Tatsachenbehauptung darstellen würden, also zum Beispiel, dass der Schulleiter, Mitschüler motiviert haben soll, andere zu überwachen? Ist das so eine Tatsachenbehauptung?
Kempgens: Das ist eine Tatsachenbehauptung, denn der Schüler behauptet ja hier in der Rede, dass der Lehrer ihm gegenüber etwas gesagt hätte. Das ist eine Tatsache, das ist theoretisch auch juristisch und bei Gericht auch überprüfbar, auch durch die Staatsanwaltschaft, es gibt ja hier ein Ermittlungsverfahren. Da stellt sich einfach nur die Frage, ist das jetzt wahr, hat tatsächlich der Lehrer das zu dem Schüler gesagt, ja oder nein, denn der Schüler behauptet das ja, und damit hat der Schüler so ein bisschen den Schwarzen Peter. Er muss sozusagen beweisen, dass das wirklich auch gesagt wurde. Wenn er das nicht beweisen kann, also nicht beweisen kann, dass das eine wahre Tatsache ist, dann kann er auch strafrechtlich ein Problem bekommen.
Anwalt: Durchaus auch Kunst
Brinkmann: Die Form der Rede hat ja so ironische Züge, muss man sagen – ich bedanke mich, sagt er, und dann schießt er direkt mit Kritik nach. Wenn Schüler sich also eher satirisch äußern, sag ich mal, können sie sich dann womöglich auch mehr erlauben?
Kempgens: Absolut, denn auch bei eher herabwürdigenden Äußerungen hat man ja auch als derjenige, der das sagt, auch Rechte, nämlich Meinungsfreiheit, Kunstfreiheit spielt auch eine Rolle, denn das ist ja fast Kunst, so eine Rede zu halten und das so ein bisschen humoristisch anzulegen. Meistens ist das ja Lobhudelei fast so ein bisschen in so Abi-Reden. Hier ist es etwas anders gelaufen. Da ist das so eingeleitet worden, dass alle so einen Wohlfühlbonus hatten – ich bedanke mich für, und dann sind alle erst mal beruhigt, ich bedanke mich dafür, dass Sie etwas Negatives getan haben. Da haben natürlich alle wieder aufgehorcht, und da würde ich schon sagen, das ist schon so ein bisschen satirisch, das ist ein bisschen humoristisch gemeint gewesen. Na ja, es war natürlich erhebliche Kritik, aber dadurch, dass das so verpackt wurde, ist das durchaus auch Kunst, also auch Kunstfreiheit, und dann darf man natürlich mehr. Man darf in der Kunst mehr als auf der Straße.
Brinkmann: Wenn ich jetzt nicht so künstlerisch veranlagt bin, aber trotzdem was Kritisches sagen möchte, wie weit darf ich da gehen, was ist da eine Grenze, die ich unbedingt beachten muss?
Kempgens: Das ist wirklich total spannend. Man muss wirklich sagen, das ist in der Praxis auch immer sehr umstritten. Da gibt es gerade für Lehrer so ein Grundurteil eigentlich, das sogenannte Spickmich-Urteil vom Bundesgerichtshof, 2009, da ging es um Bewertungsportale. In diesen Bewertungsportalen wird ja die Schule benannt, da wird der Name des Lehrers benannt, und konkrete Behauptungen werden da aufgestellt. Da wollten betroffene Lehrer, dass das verboten wird. Der Bundesgerichtshof hat gesagt, das müsst ihr, ja, ich sag mal so, im zulässigen Rahmen müsst ihr das akzeptieren, sogar mit Namensnennung. Das ist also sozusagen Aussage eins. Aussage zwei, was muss denn ein Lehrer akzeptieren. Tatsachenbehauptungen können natürlich auch herabwürdigend sein, aber es muss ja auch eine Meinungsfreiheit, Meinungsäußerung muss ja auch möglich sein. Solange das nicht so total herabwürdigend ist, fast schon beleidigend ist, solange ist das zulässig, sogar mit Namensnennung. Werturteile dürfen ruhig etwas kritischer sein, also der Lehrer ist mir unangenehm, ich mag diesen Lehrer nicht – das ist ein Werturteil, aber noch im zulässigen Bereich. Wenn man sagt, der Lehrer ist doof, dann ist das natürlich über die Grenze hinausgeschossen, dann ist das strafbar wegen Beleidigung.
Durch soziale Medien: Größe der Öffentlichkeit verändert
Brinkmann: Macht es auch einen Unterschied, wo ich das äußere, also zum Beispiel bei so einer Abi-Feier, wo das ja vielleicht auch in einem geschlossenen Rahmen bleibt – in dem Fall von Fiete Korn ist das ja nicht passiert, weil dieses Video viral gegangen ist –, oder ob ich das direkt auch schon ganz aktivisch selbst in die sozialen Medien hineinschieße?
Kempgens: Na ja, vor einigen Jahren hätte ich diese Frage etwas einfacher beantwortet. Da hätte ich gesagt, was auf der Abi-Feier geredet wird, bleibt ja im Rahmen der Schule. Das ist heute natürlich nicht mehr der Fall, weil es mitgefilmt wird, und es wird ja eingestellt ins Internet, egal ob man das will oder nicht. Damit muss man auch als Redender rechnen. Das heißt, man muss selbst in so einem kleineren Rahmen, in einem kleineren öffentlichen Rahmen damit rechnen, dass die Öffentlichkeit durch solche Veröffentlichungen über soziale Medien noch größer wird, also muss man so ein bisschen seine Worte etwas mehr auf die Goldwaage legen. Aber natürlich spielt es eine Rolle, in welchem Rahmen ich das mache. Wenn ich auf einer Abi-Rede so ein bisschen als Schüler, der ja immer wieder in der schwachen Position war, auf einmal, bei der Abi-Rede bin ich der Starke. Ich war jahrelang, jahrzehntelang – nein, jahrzehntelang wäre übertrieben –, ich war jahrelang der Schwache, und jetzt kann ich so ein bisschen auch die Lehrer bewerten, und zwar öffentlich, und das ist ohne Weiteres zulässig. Bei der Frage der Strafbarkeit kommt es gar nicht so sehr auf die Größe der Öffentlichkeit an. Wenn da jetzt 20, 30 Leute sind, dann ist das sozusagen der gleiche Straftatbestand, als wenn da Tausende von Leuten sitzen würden, aber dann ist natürlich die Bewertung eine etwas andere. Zumindest hinterher, wenn man zu dem Ergebnis kommt, das ist strafbar, dann würde man, je größer die Öffentlichkeit ist, sozusagen eine höhere Strafandrohung für richtig halten.
"Ich halte das, was der Schüler gesagt hat, für straflos"
Brinkmann: Gucken wir noch mal auf den Fall Fiete Korn: Wie könnte der jetzt ausgehen? Zum Beispiel, wenn Fiete Korn gar nicht nachweisen kann, dass sein Schulleiter so gehandelt hat, was würde dann passieren?
Kempgens: Ich würde glauben, dass das eigentlich noch nicht mal herabwürdigend ist. Natürlich wird das ein bisschen als negativ empfunden, was der sagt – das kann ich auch verstehen, das hört man nicht gerne, egal ob es wahr ist oder unwahr ist. Aber selbst wenn das jetzt unwahr wäre oder er kann es nicht beweisen, dass das wahr ist, dann würde ich trotzdem sagen, das ist noch nicht persönlich so herabwürdigend, dass das strafbar ist. Natürlich ist das negativ, was der sagt, aber ich halte das, egal wie das ausgeht, unwahr oder wahr, halte ich das für nicht strafbar. Und diese Anzeige halte ich für so übertrieben und halte es für eine völlig falsche Reaktion eines Lehrers, das ist kaum nachzuvollziehen, da muss ich fast sagen, das hört sich fast so ein bisschen disqualifizierend an. Jemand, der dieser sachlichen Kritik nicht auch sachlich begegnet, sondern versucht, hier mit Strafbarkeit, mit Strafanzeigen einen Maulkorb diesem Schüler zu versetzen, halte ich für vollkommen falsch, und strafrechtlich meine ich auch nicht, dass das so ausgeht, dass es hier zu einer Strafbarkeit kommt. Ich halte das, was der Schüler gesagt hat, die Rede, die ich kenne, die ich mir angeschaut habe, für straflos.
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