
Die vom Bundestag beschlossene Reform sieht vor, dass Apotheker beispielsweise gegen Tetanus oder die Viruserkrankung FSME impfen dürfen. Zudem sollen Apotheken in bestimmten Fällen verschreibungspflichtige Medikamente direkt abgeben dürfen, ohne dass ein ärztliches Rezept vorliegt. Dies gilt etwa bei einer Dauermedikation oder bei akuten unkomplizierten Erkrankungen. Welche Arzneimittel dies sind, soll noch festgelegt werden.
Angesichts der zunehmenden Schließungen von Apotheken auch im ländlichen Raum wird außerdem die Notdienstpauschale erhöht. Neu hinzu kommt ein Zuschuss für Teilnotdienste. Wenn ein Apotheker fehlt, soll auch probeweise eine erfahrene pharmazeutisch-technische Assistenz die Leitung einer Filiale übernehmen dürfen.
Diese Nachricht wurde am 22.05.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
