Was die drei Herren auf dem Podium vereint, ist der dringende Wunsch nach Studiengebühren. Und so ist das von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände BDA vorgelegte Modell zur Studienfinanzierung vor allem auch ein Plädoyer genau dafür: die Einführung von Gebühren für alle Studierenden. BDA-Präsident Dieter Hundt:
Unsinn ist es, Eliteuniversitäten und Wettbewerb unter Hochschulen fördern zu wollen und gleichzeitig Gebühren zu verbieten.
Das BDA-Modell sieht eine von der Hochschule festgelegte Grundgebühr vor, die während der ersten drei Jahre nach Einführung maximal 500 Euro pro Semester betragen dürfe, danach aber nach oben offen sein soll. Hinzu kämen noch zusätzliche Gebühren pro angemeldetem Credit Point. Für ein durchschnittliches dreijähriges Bachelor-Studium, so die Berechnung des Verbandes, kämen so knapp 4.000 Euro Gebühren zusammen. Die Einnahmen müssten aber, so Hundt, zu hundert Prozent den Hochschulen zugute kommen. Mit seinen Vorschlägen trifft Hundt auf die Zustimmung von Peter Gaethgens, dem Präsidenten der Hochschulrektorenkonferenz. Gaethgens sieht in Studiengebühren ein wichtiges Lenkungsinstrument für mehr Autonomie der Hochschulen:
Wenn die Hochschulbudgets der Zukunft so sein würden, dass ein bestimmter Anteil von den Studenten unmittelbar kommt, werden die sich Hochschulen in viel größerem Umfang als bisher an den Interessen der Studenten orientieren. Wir begrüßen deshalb Modell der BDA.
Und zumindest als Diskussionsgrundlage für die Zukunft nutzen, so Gaethgens. Die Vorschläge der BDA erschöpfen sich jedoch nicht in der Forderung nach Gebühren. Das Modell beinhaltet eine radikale Veränderung der deutschen Studienfinanzierung. Demnach soll jeder angehende Studierende vom Staat ein Ausbildungsbudget in Höhe 15.000 Euro erhalten. Diese Summe wäre nicht rückzahlungspflichtig. Zur Gegenfinanzierung würden Ausbildungsfreibeträge, Kindergeld und Bafög gestrichen. Da diese Summe jedoch nicht ausreicht um ein Studium mitsamt Lebensunterhalt zu finanzieren, soll jeder Studierende ein staatlich finanziertes Darlehen in Höhe von maximal 35.000 Euro in Anspruch nehmen können. Dieter Hundt:
Bei durchschnittlichem dreijährigem Bachelor-Studium stünden einem Studenten nach unserem Modell maximal 834 Euro pro Monat für Lebensunterhalt zur Verfügung.
Das klingt recht komfortabel. Das böse Erwachen jedoch käme hinterher. Sechs Monate nach Studienende müssten die Absolventen beginnen, die Schulden zu tilgen. Je nach Darlehenshöhe und Tilgungsgeschwindigkeit ergäben sich Monatsraten zum Teil von mehreren Hundert Euro. So wie Peter Gaethgens steht auch Baden-Württembergs Wissenschaftsminister Peter Frankenberg hinter dem BDA-Modell, will es allerdings sozial ein wenig abfedern. So sollten die Semestergebühren nicht die 500-Euro-Marke übersteigen.
Die Gesamtschuld für Studierende für Lebensunterhalt und Studiengebühren sollte 15.000 Euro nicht überschreiten. Weil wir die soziale Komponente erhalten wollen, wollen wir auch bei der Trennung von Studiengebühren und Bafög bleiben.
Noch bestehen also kleine Unstimmigkeiten, doch die Grundrichtung zeichnet sich ab - für eine Zeit, in der Studiengebühren in Deutschland erlaubt sein werden.
Unsinn ist es, Eliteuniversitäten und Wettbewerb unter Hochschulen fördern zu wollen und gleichzeitig Gebühren zu verbieten.
Das BDA-Modell sieht eine von der Hochschule festgelegte Grundgebühr vor, die während der ersten drei Jahre nach Einführung maximal 500 Euro pro Semester betragen dürfe, danach aber nach oben offen sein soll. Hinzu kämen noch zusätzliche Gebühren pro angemeldetem Credit Point. Für ein durchschnittliches dreijähriges Bachelor-Studium, so die Berechnung des Verbandes, kämen so knapp 4.000 Euro Gebühren zusammen. Die Einnahmen müssten aber, so Hundt, zu hundert Prozent den Hochschulen zugute kommen. Mit seinen Vorschlägen trifft Hundt auf die Zustimmung von Peter Gaethgens, dem Präsidenten der Hochschulrektorenkonferenz. Gaethgens sieht in Studiengebühren ein wichtiges Lenkungsinstrument für mehr Autonomie der Hochschulen:
Wenn die Hochschulbudgets der Zukunft so sein würden, dass ein bestimmter Anteil von den Studenten unmittelbar kommt, werden die sich Hochschulen in viel größerem Umfang als bisher an den Interessen der Studenten orientieren. Wir begrüßen deshalb Modell der BDA.
Und zumindest als Diskussionsgrundlage für die Zukunft nutzen, so Gaethgens. Die Vorschläge der BDA erschöpfen sich jedoch nicht in der Forderung nach Gebühren. Das Modell beinhaltet eine radikale Veränderung der deutschen Studienfinanzierung. Demnach soll jeder angehende Studierende vom Staat ein Ausbildungsbudget in Höhe 15.000 Euro erhalten. Diese Summe wäre nicht rückzahlungspflichtig. Zur Gegenfinanzierung würden Ausbildungsfreibeträge, Kindergeld und Bafög gestrichen. Da diese Summe jedoch nicht ausreicht um ein Studium mitsamt Lebensunterhalt zu finanzieren, soll jeder Studierende ein staatlich finanziertes Darlehen in Höhe von maximal 35.000 Euro in Anspruch nehmen können. Dieter Hundt:
Bei durchschnittlichem dreijährigem Bachelor-Studium stünden einem Studenten nach unserem Modell maximal 834 Euro pro Monat für Lebensunterhalt zur Verfügung.
Das klingt recht komfortabel. Das böse Erwachen jedoch käme hinterher. Sechs Monate nach Studienende müssten die Absolventen beginnen, die Schulden zu tilgen. Je nach Darlehenshöhe und Tilgungsgeschwindigkeit ergäben sich Monatsraten zum Teil von mehreren Hundert Euro. So wie Peter Gaethgens steht auch Baden-Württembergs Wissenschaftsminister Peter Frankenberg hinter dem BDA-Modell, will es allerdings sozial ein wenig abfedern. So sollten die Semestergebühren nicht die 500-Euro-Marke übersteigen.
Die Gesamtschuld für Studierende für Lebensunterhalt und Studiengebühren sollte 15.000 Euro nicht überschreiten. Weil wir die soziale Komponente erhalten wollen, wollen wir auch bei der Trennung von Studiengebühren und Bafög bleiben.
Noch bestehen also kleine Unstimmigkeiten, doch die Grundrichtung zeichnet sich ab - für eine Zeit, in der Studiengebühren in Deutschland erlaubt sein werden.