
Das Arbeitsgericht Frankfurt lehnte am Abend eine einstweilige Verfügung gegen den Streikaufruf der Gewerkschaft GDL ab. Der Ausstand sei nicht unverhältnismäßig, hieß es zur Begründung. Die Bahn kündigte an, in Berufung zu gehen. Die Streikankündigung sei mit einem Vorlauf von nur 22 Stunden viel zu kurzfristig.
Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer hatte den sechsten Ausstand im laufenden Tarifkonflikt mit der Bahn am Sonntag angekündigt. Im Personenverkehr soll ab 2 Uhr für 24 Stunden gestreikt werden, im Güterverkehr hat der Ausstand bereits am Abend begonnen.
Die Bahn stellte einen Notfahrplan für den Fernverkehr auf. Auch im Regional- und S-Bahn-Verkehr soll es ein Grundangebot geben.
Diese Nachricht wurde am 12.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.