Öffentliche Aufträge
Arbeitsministerin Bas bringt Tariftreuegesetz auf den Weg - Kritik von Arbeitgebern

Die Bundesregierung will die Vergabe öffentlicher Aufträge an die Einhaltung von tariflichen Mindeststandards knüpfen.

    Bärbel Bas sitzt an ihrem Schreibtisch im Büro und spricht gestikulierend. Sie trägt einen grauen Rollkragenpullover und ein rotes Sakko.
    Bärbel Bas (SPD), Bundesarbeitsministerin (picture alliance / photothek / Thomas Trutschel)
    Arbeitsministerin Bas brachte dazu den Entwurf des sogenannten Tariftreuegesetzes auf den Weg. Demnach müssen Arbeitgeber ab einem Auftragswert von 50.000 Euro vertraglich zusichern, die einschlägigen Standards einzuhalten. Für Start-ups soll bei der Ausführung innovativer Lösungen ein Wert von 100.000 Euro gelten. Dabei müssen die Firmen nicht selbst tarifgebunden sein. Die Einhaltung der Vorgaben soll von einer neuen Prüfstelle kontrolliert werden. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände kritisierte das Vorhaben als Etikettenschwindel. Geschäftsführer Kampeter erklärte, das Gesetz zwinge Unternehmen in ein fremdes Tarifwerk, das vor allem kleine Firmen belaste.
    Auch habe das mit echter "Tariftreue" nichts zu tun, da eine solche Freiwilligkeit voraussetze und nicht staatlichen Zwang.
    Diese Nachricht wurde am 22.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.