Verwaltungsgerichte
ARD muss BSW nicht zur "Wahlarena" einladen, SWR hingegen schon

Die Spitzenkandidatin des BSW, Wagenknecht, muss nicht zur ARD-Wahlarena eingeladen werden.

    Sahra Wagenknecht, Kanzlerkandidatin und Bundesvorsitzende des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), ist zu Gast bei einer Live-Radioshow des Deutschlandfunk Kultur.
    Sahra Wagenknecht muss nicht zur ARD-Wahlarena eingeladen werden. (picture alliance / dpa / Hannes P Albert)
    Das Verwaltungsgericht Köln lehnte einen entsprechenden Antrag der Partei ab. Der verantwortliche Sender WDR hatte entschieden, nur Parteien einzuladen, die deutlich über zehn Prozent an Umfragewerten erreichen und reelle Chancen haben, den nächsten Bundeskanzler zu stellen. Mit dem Eilantrag machte das BSW insbesondere geltend, im Recht auf Chancengleichheit verletzt worden zu sein.
    Der Südwestrundfunk muss dagegen die Spitzenkandidaten des BSW zu Vorwahlsendungen einladen, die ebenfalls den Titel "Wahlarena" tragen. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim bestätigte eine vorangegangene Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart.
    Diese Nachricht wurde am 06.02.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.