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Armstrong-Klage abgewiesen

Ein Bundesgericht in Austin hat am Montag dem Antrag der amerikanischen Anti-Dopingagentur (USADA) entsprochen und Lance Armstrongs Klage gegen die USADA abgewiesen. Damit ist der siebenfache Tour-de-France-Sieger doch noch in jene Zwickmühle geraten, die er gerne vermieden hätte.

Von Jürgen Kalwa | 20.08.2012
    Lance Armstrong muss sich bis zum Donnerstag entscheiden, ob er die gegen ihn vorgebrachten massiven Beschuldigungen und die damit verbundene Strafe akzeptiert. Oder ob er sich einem Schiedsgerichtsverfahren aussetzt und dort die Vorwürfe entkräftet.

    Richter Sam Sparks wies in seiner Begründung darauf hin, dass die Anti-Dopingagentur auf der Basis eines besonderes Gesetzes agiert, das der Kongress in Washington erlassen hat. Und dass ein Schiedsgerichtsverfahren mit drei Schiedsmännern und den dort üblichen Kriterien für die Relevanz der Beweislast nicht die verfassungsmässigen Rechte von Armstrong auf ein faires Verfahren verletzen.

    Ein erheblicher Teil der Anschuldigungen gegen den Texaner beruht auf Aussagen von ehemaligen Teamgefährten wie Floyd Landis und Tyler Hamilton, die in der Vergangenheit selbst gedopt, aber jahrelang die Manipulationen bestritten hatten. Armstrong hat in der Vergangenheit immer wieder betont, dass man bei ihm bei keinem Dopingtest eine verbotene Substanz gefunden hatte.

    Offensichtlich hat die USADA hinreichend Belege dafür zu zeigen, wie das möglich war und wie gekonnt in den Mannschaften des 40-jährigen gedopt und verschleiert wurde. Zum Netzwerk gehörten neben dem ebenfalls angeklagten Sportdirektor, dem Belgier Johan Bruyneel, Ärzte und ein Masseur.

    Sparks machte mit seiner Entscheidung klar, dass die ordentliche Justiz nicht in die Sportgerichtsbarkeit eingreifen sollte. Es sei denn die fragliche Organisation zeige eine "sträfliche Missachtung ihrer eigenen Regeln.” Das sei jedoch hier eindeutig nicht gegeben.