Zur Zeit stellt das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft gut 200 exotische Urlaubssouvenirs in seinem Foyer aus. Viel Geschmackloses ist darunter. Im wahrsten Sinn des Wortes sind die Exponate verboten. Muscheln und Steinkorallen, ausgestopfte Papageien und Affen, diverse Lederprodukte. Die Tiere und Pflanzen, die als Trophäe und Andenken herhalten mussten oder einen Transport nicht überlebten, standen eigentlich unter dem Schutz des Washingtoner Artenschutzabkommens. Seit 1997 regelt eine EU-Verordnung auf der Grundlage des Washingtoner Abkommens den Artenschutz innerhalb der Europäischen Gemeinschaft. Das Bundesnaturschutzgesetz wiederum zieht die EU-Verordnung für das Artenschutzrecht in Deutschland heran. Helmut Hoppe, Referatsleiter Artenschutz im Sächsischen Umwelt- und Agrarministerium, weiß, das dass Artenschutzrecht alles andere als leicht zu handhaben ist:
Die Materie Artenschutzrecht ist eine äußerst komplizierte Materie. Die Umsetzung dieses Rechtes bringt doch erheblich Schwierigkeiten mit sich, da die Gesetzesmaterie insgesamt verworren erscheint und selbst Fachleuten größere Schwierigkeiten bereitet.
Weil dies so ist, soll die heutige Fachtagung zum Thema Artenschutzrecht in Dresden seinen sächsischen Kollegen tiefere Einblicke und Hinweise zur Umsetzung des Regelwerkes geben. Ein wesentlicher Punkt dabei ist die seit Anfang des Jahres geltende europaweite Kennzeichnungspflicht für geschützte Wildtiere. Damit müssen Züchter und Händler die Identität der Tiere dokumentieren. Der geschlossene Ring am Bein des Vogels, Mikrochips unter der Haut von Schlangen oder die Fotodokumentation sind solche Kennzeichnungsverfahren. Allerdings, und da macht sich Helmut Hoppe keine Illusionen, kann der illegale Handel mit geschützten Tieren durch derartige Verfahren nicht gebremst werden:
Mit einer Dokumentation allein wird man sicher nicht den illegalen Tierhandel einschränken können. Man wird im wesentlichen den illegalen Handel da aufdecken, wo er nämlich über unsere Landesgrenzen kommt, sprich also in Sachsen an den Grenzen zu den Nicht-EU-Ländern, Tschechien und Polen.
Und der sächsische Zoll kann wenig Gutes berichten. Entgegen dem rückläufigen Bundestrend verzeichnet man in Sachsen eine leichte Zunahme bei den Versuchen, artgeschützte Tiere oder Teile von Tieren, einzuführen. Sachsen wir als Transitland beim Tierschmuggel von Ost- nach Westeuropa benutzt. Zwar sind Polen und Tschechien dem internationalen Artenschutzabkommen beigetreten. Von der Umsetzung sind beide Länder, trotz Anstrengungen, noch entfernt, weiß Lutz Mandry, zuständig für die artgeschützten Tiere beim Zollfahndungsamt in Dresden.
Wir wissen, dass in Prag wöchentlich oder monatlich so genannte Vogelbörsen, Reptilbörsen, Insektenbörsen stattfinden. Gerade Tschechien ist eine Drehscheibe für den Reptilienhandel. Dort treffen sich wirklich Leute aus allen Ländern.
Bis zu 30.000 Prozent betrage die Gewinnspanne für die Schmuggler, die gut organisiert operieren. Weltweit, so wird geschätzt, wurden im letzten Jahr mit dem illegalen Tierhandel 40 Mrd. Mark umgesetzt. Die Chancen, den Hintermännern auf die Spur zu kommen, liegen nahe Null. Für die Kuriere sind die Risiken eher gering, so Lutz Mandry. Denn wer erwischt wird, hat wenig zu befürchten.
Die Straftaten sind prozentual sehr stark zurück gegangen. Die Ordnungswidrigkeiten haben zugenommen. Das ist bedingt durch die neue Gesetzgebung. Wenn einer ein Tier einführt, das zum Beispiel im Schutzstatus A liegt, also streng geschützt, so hat man noch vor 1997 ein Strafverfahren eingeleitet. Das ist heute nicht mehr der Fall. Heute werden im Durchschnitt Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Der Verstoß gegen zollrechtliche Bestimmungen wird in den meisten Fällen höher bewertet als der gegen das Bundesnaturschutzgesetz.
Die Materie Artenschutzrecht ist eine äußerst komplizierte Materie. Die Umsetzung dieses Rechtes bringt doch erheblich Schwierigkeiten mit sich, da die Gesetzesmaterie insgesamt verworren erscheint und selbst Fachleuten größere Schwierigkeiten bereitet.
Weil dies so ist, soll die heutige Fachtagung zum Thema Artenschutzrecht in Dresden seinen sächsischen Kollegen tiefere Einblicke und Hinweise zur Umsetzung des Regelwerkes geben. Ein wesentlicher Punkt dabei ist die seit Anfang des Jahres geltende europaweite Kennzeichnungspflicht für geschützte Wildtiere. Damit müssen Züchter und Händler die Identität der Tiere dokumentieren. Der geschlossene Ring am Bein des Vogels, Mikrochips unter der Haut von Schlangen oder die Fotodokumentation sind solche Kennzeichnungsverfahren. Allerdings, und da macht sich Helmut Hoppe keine Illusionen, kann der illegale Handel mit geschützten Tieren durch derartige Verfahren nicht gebremst werden:
Mit einer Dokumentation allein wird man sicher nicht den illegalen Tierhandel einschränken können. Man wird im wesentlichen den illegalen Handel da aufdecken, wo er nämlich über unsere Landesgrenzen kommt, sprich also in Sachsen an den Grenzen zu den Nicht-EU-Ländern, Tschechien und Polen.
Und der sächsische Zoll kann wenig Gutes berichten. Entgegen dem rückläufigen Bundestrend verzeichnet man in Sachsen eine leichte Zunahme bei den Versuchen, artgeschützte Tiere oder Teile von Tieren, einzuführen. Sachsen wir als Transitland beim Tierschmuggel von Ost- nach Westeuropa benutzt. Zwar sind Polen und Tschechien dem internationalen Artenschutzabkommen beigetreten. Von der Umsetzung sind beide Länder, trotz Anstrengungen, noch entfernt, weiß Lutz Mandry, zuständig für die artgeschützten Tiere beim Zollfahndungsamt in Dresden.
Wir wissen, dass in Prag wöchentlich oder monatlich so genannte Vogelbörsen, Reptilbörsen, Insektenbörsen stattfinden. Gerade Tschechien ist eine Drehscheibe für den Reptilienhandel. Dort treffen sich wirklich Leute aus allen Ländern.
Bis zu 30.000 Prozent betrage die Gewinnspanne für die Schmuggler, die gut organisiert operieren. Weltweit, so wird geschätzt, wurden im letzten Jahr mit dem illegalen Tierhandel 40 Mrd. Mark umgesetzt. Die Chancen, den Hintermännern auf die Spur zu kommen, liegen nahe Null. Für die Kuriere sind die Risiken eher gering, so Lutz Mandry. Denn wer erwischt wird, hat wenig zu befürchten.
Die Straftaten sind prozentual sehr stark zurück gegangen. Die Ordnungswidrigkeiten haben zugenommen. Das ist bedingt durch die neue Gesetzgebung. Wenn einer ein Tier einführt, das zum Beispiel im Schutzstatus A liegt, also streng geschützt, so hat man noch vor 1997 ein Strafverfahren eingeleitet. Das ist heute nicht mehr der Fall. Heute werden im Durchschnitt Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Der Verstoß gegen zollrechtliche Bestimmungen wird in den meisten Fällen höher bewertet als der gegen das Bundesnaturschutzgesetz.