
Ein Gericht in Paris befand den 65-Jährigen unter anderem der Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit für schuldig. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, die Behörden in Ruanda 1994 bei der Verbreitung von Propaganda gegen die Volksgruppe der Tutsi unterstützt zu haben. Außerdem soll er versucht haben, Beweise für Tötungen zu vernichten. Der Angeklagte war bereits 2010 auf Grundlage eines internationalen Haftbefehls in Frankreich festgenommen worden. Er beteuerte in dem Verfahren seine Unschuld. Sein Anwalt kündigte Berufung an.
Bei dem Völkermord in Ruanda hatten extremistische Hutu mindestens 800.000 Tutsi und gemäßigte Hutu getötet.
Diese Nachricht wurde am 31.10.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.