
In Karlsruhe wurde seine Klage nicht zur Entscheidung angenommen. Zur Begründung hieß es, der Mann habe die Möglichkeit einer Verletzung von Grundrechten nicht schlüssig aufzeigt. Der Facharzt für Neurologie und Psychiatrie hatte einem psychisch kranken Mann aus Dorsten 2020 eine tödliche Infusion gelegt. Das Ventil hatte der Patient anschließend selbst geöffnet. 2024 verurteilte das Landgericht Essen den Arzt wegen Totschlags zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Der Angeklagte hatte auf Freispruch plädiert.
Nach Überzeugung der Richter hatte der Patient aufgrund seiner schweren psychischen Erkrankung die Tragweite seines Handelns nicht erfassen und auch nicht frei verantwortlich entscheiden können. Der Arzt habe das erkannt, die Sterbehilfe aber trotzdem durchgeführt.
(Aktenzeichen: BVerfG: 2 BvR 860/25)
Diese Nachricht wurde am 22.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.