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Sterbehilfe-Urteil
Arzt zu mehrjähriger Haftstrafe verurteilt

In einem Sterbehilfe-Prozess hat das Landgericht Berlin einen pensionierten Hausarzt wegen Totschlags zu drei Jahren Gefängnis verurteilt.

    Teil der Außenfassade des Landgerichts Berlin
    Das Landgericht Berlin verurteilt pensionierten Arzt zu mehrjähriger Haftstrafe. (picture alliance / Bildagentur-online/Joko)
    Der Mediziner hatte einer 37-jährigen, unter Depressionen leidenden Frau vor knapp drei Jahren todbringende Medikamente zur Verfügung gestellt. Aus Sicht der Strafkammer war die Frau wegen ihrer Krankheit damals nicht in der Lage, frei verantwortlich zu handeln. Eine objektive Abwägung des Für und Wider ihrer Suizidentscheidung sei nicht mehr möglich gewesen. Dem 74-jährigen wies das Gericht eine sogenannte mittelbare Täterschaft zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision ist möglich.
    Ärztliche Beihilfe zum Suizid gilt als straffrei, wenn die Entscheidung des Sterbewilligen freiverantwortlich gefallen ist. Der Arzt hatte im Prozess ausgesagt, er habe zu keinem Zeitpunkt an der Urteils- und Entscheidungsfreiheit der Frau gezweifelt.
    (AZ: 540 Ks 2/23)
    Diese Nachricht wurde am 08.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.