
Das Münchner Oberlandesgericht sah es als erwiesen an, dass Lintner an der Weiterleitung von Geldern aus Aserbaidschan an eine mittlerweile verstorbene CDU-Politikerin beteiligt war. Der Kaukasus-Staat soll sich auf diese Weise laut Anklage erfolgreich bemüht haben, Entscheidungen in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats zu seinen Gunsten zu beeinflussen. Laut Gericht liegt damit ein klarer Fall von Stimmenkauf vor. Lintner hatte die Geldzahlungen, die zunächst über seine Firma liefen, eingeräumt. Das Gericht entschied, dass bei den Erben der CDU-Politikerin gut 111.000 Euro eingezogen werden sollen - die Summe, die sie mindestens erhalten haben soll.
Diese Nachricht wurde am 30.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.