Susanne Kuhlmann: Aspartam ist sicher, sagt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit als Bilanz ihrer ersten vollständigen Bewertung des Süßungsmittels Aspartam mit den Handelsnamen Nutra Sweet, Canderel oder Equal. Die zurzeit gültige Höchstmenge für die tägliche Aufnahme der Substanz – 40 mg pro Kilogramm Körpergewicht – stelle einen ausreichenden Schutz für die Bevölkerung dar. Zum Vergleich: Um diese Menge zu erreichen, müsste ein 60 Kilogramm schwerer Erwachsener jeden Tag 12 Dosen Diätlimonade trinken.
Georg Ehring: Warum musste Aspartam neu bewertet werden?
Kuhlmann: Rechtlicher Hintergrund dafür ist, dass Lebensmittelzusatzstoffe, die vor dem 20. Januar 2009 zugelassen wurden, neu untersucht und bewertet werden müssen. So auch Aspartam, das in Deutschland ja seit 1990 als Süßungsmittel und Lebensmittelzusatzstoff auf dem Markt ist. Unter anderem für Desserts, Getränke, Süßwaren, Milchprodukte, Kaugummi und kalorienreduzierte Lebensmittel. Es kommt aber auch in manchen Medikamenten vor. Ihre Verpackung muss gekennzeichnet sein, mit dem Namen: Aspartam oder mit seiner E-Nummer 951.
Es gab all die Jahre über außerdem immer wieder Kritik an der positiven Bewertung von Aspartam. Zum Beispiel an Tierversuchen, die die Sicherheit des Süßungsmittels belegen sollten. Aspartam wurde unter anderem verantwortlich gemacht für Krämpfe, Kopfschmerzen, Sehstörungen; aber auch für schwere Erkrankungen wie Demenz, Epilepsie und Depression.
Ehring: Wieso ist die Europäische Lebensmittelbehörde denn nun überzeugt, dass Aspartam unbedenklich ist?
Kuhlmann: Die Sachverständigen des zuständigen Gremiums sagen, sie hätten alle verfügbaren Studien und Informationen ausgewertet, rund 600 veröffentlichte und unveröffentlichte Arbeiten sollen es sein. Darin fanden sich keine belastbaren Hinweise dafür, dass Aspartam das Erbgut schädigt, Krebserkrankungen auslöst oder Gehirn und Nervensystem beeinträchtigt. Auch ungeborene Kinder würden nicht geschädigt. Das alles gilt übrigens nicht nur für Aspartam, sondern auch für die drei Abbauprodukte, in die es im Körper zerfällt. Studien, die das Gegenteil behaupten, seien nicht belegbar. Manche Mäuseversuche beispielsweise erstreckten sich über einen langen Zeitraum. Deshalb lässt sich nicht ausschließen, dass die Tiere allein wegen ihres hohen Alters Krebs entwickelten. Die drei Abbauprodukte kommen auch in vielen anderen Lebensmitteln vor, teils in wesentlich größerer Menge, zum Beispiel in einer Portion fettarmer Frischmilch.
Eine Ausnahme von der Unbedenklichkeitserklärung für Aspartam gibt es allerdings, aber die ist seit Langem bekannt. Eine bestimmte Stoffwechselerkrankung macht es Betroffenen unmöglich, die Aminosäure Phenylalanin zu verarbeiten, eines der Abbauprodukte. Diese Menschen dürfen kein Aspartam zu sich nehmen.