
Die Teilhabe für Menschen mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten werde dadurch klar eingeschränkt, kritisierte Dusel auf Anfrage des Deutschlandfunks. Betroffene hätten viel Geld und Energie in die Ausbildung ihrer Hunde investiert, könnten diese aber nun in wichtigen Lebensbereichen nicht nutzen.
Hundeschulen können sich nicht zertifizieren
Hintergrund ist eine Verordnung des Bundessozialministeriums. Seit Juni 2024 müssen Hundeschulen ein Zertifikat nachweisen, damit die Ausbildung auch anerkannt wird. Das Ziel der Verordnung, die Qualitätskriterien bundesweit anzugleichen, wurde auch von vielen Behindertenverbänden begrüßt. Das Problem: In Deutschland gibt es noch immer keine unabhängige Stelle, die entsprechende Zertifikate vergibt. Der Prüfungsbetrieb für Assistenzhunde und ihre Halterinnen und Halter ist seitdem lahmgelegt.
Für viele Betroffene ist das eine unhaltbare Situation, etwa für Anna Marschke aus Köln. Die 22-jährige Lehramtsstudentin leidet seit einer Corona-Infektion an ME/CFS, einer schweren neuroimmunologischen Erkrankung. Sie ist auf die Hilfe ihres Hundes Bailey angewiesen. Er bringt ihr zum Beispiel rechtzeitig Medikamente und Wasser, wenn ihr Kreislauf absackt und passt im Straßenverkehr auf sie auf.
Kosten von bis zu 30.000 Euro
Anna Marschke und Bailey haben mehr als 60 Übungsstunden an einer Hundeschule absolviert. Er wäre längst bereit, die Prüfung zum Assistenzhund abzulegen. Doch bis dahin gelten für ihn die gleichen Regeln wie für alle anderen Hunde. Anna Marschke ist deshalb vom Wohlwollen von Supermärkten oder Arztpraxen abhängig. Immer wieder muss sie die Situation erklären und nicht immer erhält Bailey Zutritt. Hinzu kommt: Nur geprüfte Assistenzhunde werden von der Hundesteuer befreit und dürfen kostenlos im Öffentlichen Nahverkehr fahren.
Die Kosten von bis zu 30.000 Euro für die Ausbildung werden ohnehin nicht von den Krankenkassen bezahlt. Viele Betroffene wie Anna Marschke sind deshalb auf Stiftungen angewiesen.

"Werden vertröstet"
Seit zwei Jahren weise man das Bundessozialministerium auf die Situation hin, erklärte Marschke im Gespräch mit dem Deutschlandfunk, bisher ohne Erfolg. "Wir werden hingehalten, vertröstet und vor allem: übersehen." Ihre Sorge ist, dass ihr Hund Bailey irgendwann zu alt ist, um die Prüfung noch ablegen zu können.
Das Bundessozialministerium teilte dem Deutschlandfunk mit, man bedaure die aktuelle Lage. Inzwischen sei eine Übergangsregel auf den Weg gebracht worden. Sie ist in der Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) enthalten. Das Gesetz steckt allerdings derzeit im Bundestag im parlamentarischen Verfahren fest. Wann darüber abgestimmt wird, ist offen.
