
Das hat der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel entschieden. Zumindest jungen, gesunden und arbeitsfähigen Männern drohe in Griechenland keine menschenrechtswidrige Behandlung durch die dortigen Schwachstellen im Aufnahmesystem, hieß es in der Begründung des Gerichts. Zwar gebe es erhebliche Defizite in Griechenland, diese könnten junge Männer aber durch Eigeninitiative bei der Suche nach einer Unterkunft und einer Arbeit überwinden.
Den Klägern war den Angaben zufolge in Griechenland ein internationaler Flüchtlingsstatus zuerkannt worden. Danach reisten sie nach Deutschland weiter und stellten dort Asylanträge. Diese lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge jedoch ab.
Diese Nachricht wurde am 30.08.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.