
Fänden solche Fälle etwa beim Einkaufen, im Fitnessstudio, in der Fahrschule oder bei der Wohnungssuche statt, gelte kein Diskriminierungsverbot, sagte Ataman der Funke Mediengruppe. Am Arbeitsplatz hingegen gelte sexuelle Belästigung bereits als Diskriminierung und sei entsprechend verboten. Konkret plädierte Ataman für eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungs-Gesetzes und sprach von einer Lücke, die dringend geschlossen werden müsse. Nach Angaben ihrer Antidiskriminierungsstelle nehmen die Berichte von Frauen über sexuelle Belästigungen in Alltagssituationen zu.
Sie könnten aber nichts dagegen unternehmen, solange der gesetzliche Schutzbereich nicht ausgeweitet werde.
Diese Nachricht wurde am 15.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
