
Sie verwies darauf, dass sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz bereits als Diskriminierung gelte und entsprechend verboten sei. Fänden solche Fälle hingegen beim Einkaufen, im Fitnessstudio, in der Fahrschule oder bei der Wohnungssuche statt, gelte kein Diskriminierungsverbot, sagte Ataman der Funke Mediengruppe. Konkret plädierte Ataman für eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungs-Gesetzes und sprach von einer Lücke, die dringend geschlossen werden müsse. Nach Angaben ihrer Antidiskriminierungsstelle nehmen die Berichte von Frauen über sexuelle Belästigungen in Alltagssituationen zu. Sie könnten aber nichts dagegen unternehmen, solange der gesetzliche Schutzbereich nicht ausgeweitet werde.
Im Strafgesetzbuch wird sexuelle Belästigung derzeit nur als körperliche Belästigung definiert. Am Arbeitsplatz etwa umfasst die Belästigung auch anzügliche Bemerkungen und ähnliches.
Diese Nachricht wurde am 15.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
