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Athletenvereinbarung
Werbung verboten

Frozen period - damit ist nicht das Wetter bei den Winterspielen in Sotschi gemeint, sondern so wird der Zeitraum um und während Olympia bezeichnet, in der die Rechte der Sportler eingefroren werden. Dann ist den Athleten Werbung für ihre persönlichen Sponsoren untersagt. Eine Vereinbarung, die zwar von allen Athleten unterschrieben, aber juristisch angreifbar ist.

Von Heinz Peter Kreuzer | 16.02.2014
    Der Inhalt der Athletenvereinbarung ändert sich von Olympia zu Olympia. Aber eins bleibt gleich: Die Sportler müssen für etwa vier Wochen auf Werbung für ihre persönlichen Sponsoren verzichten. Die erst 17 Jahre alte deutsche Slopestyle-Hoffnung Lisa Zimmermann ist über diese Regelung verärgert. Sie dürfe ihren Red Bull-Helm nicht aufsetzen und keine Sticker tragen. Die erste deutsche Weltcup-Siegerin im Slopestyle kritisiert weiter, dass sie für ihre Sponsoren auch nicht auf Facebook oder Instagram werben dürfe. Denn ohne Sponsoren wäre sie nie zu den Winterspielen gekommen. Diese hätten alles bezahlt und nicht der Verband. Zimmermann ist kein Einzelfall, auch andere üben Kritik. Die Rechte der olympischen Sponsoren müssten zwar gewahrt werden, meint die Olympiasiegerin im Modernen Fünfkampf, Lena Schöneborn, aber:
    "Natürlich ist es hart für den Sportler einer olympischen Sportart, die auch nur alle vier Jahre ihren Höhepunkt hat, zu unterschreiben, dass ich komplett meine privaten Sponsoren in dem Zeitraum der Öffentlichkeit entziehe, so dass ich beispielsweise die Sponsorenlogos auf meiner Homepage für diesen Zeitraum entfernen muss.“
    Denn Athleten in Randsportarten können nur mit Hilfe von Sponsoren ihren Sport ausüben. Der Münchner Sportrechtler Felix Holzhäuser beschreibt die Situation:
    "Während der Olympischen Spiele, dann, wenn tatsächlich die Möglichkeit besteht für diese Athleten, das mediale Interesse auch wirtschaftlich auszunutzen, genau dann ist es nicht möglich. Und das hier eine beträchtliche Interessenbeeinträchtigung besteht, das liegt auf der Hand.“
    Für den Juristen Holzhäuser ist die Beurteilung schwierig, da ein Großteil der Sportler die Athletenvereinbarung unterschrieben hat. Und durch diesen Vertrag mit dem Deutschen Olympischen Sportbund wird auf die Möglichkeit einer Klage verzichtet. Dabei bestehe laut Holzhäuser vor Gericht Aussicht auf Erfolg:
    "Wenn letztlich eine Werbung mit der Person des Athleten im Vordergrund steht, und diese Werbung dann durch IOC und die Athletenvereinbarung verboten wird, dann sind wir sicherlich in den Bereichen, wo eben die Grenze überschritten ist.“
    Nicht nur diese mögliche Grenzüberschreitung bei den Werberechten spreche gegen den erzwungenen Sponsorenverzicht.
    „Letztlich kann man das auch herunterbrechen auf die Berufsausübungsfreiheit der Athleten, die, wie gesagt, auch eine erhebliche Interessenlage daran haben, dass sie ihre Sponsoren, die ihnen die Berufsausübung ermöglichen, schützen können.“
    Jetzt ist der Athletenbeirat in der Pflicht, diesen Teil der Vereinbarung zu überarbeiten. Schließlich wird der Vertrag zwischen Verband und Sportlern permanent diskutiert, und soll immer auf den neuesten Stand gebracht werden. Juristisch steht dem nichts im Weg.