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Atom-Angst

Vor 30 Jahren gab das Bundesverfassungsgericht einen Beschluß bekannt, der die friedliche Nutzung der Kernenergie als grundgesetzkonform bestätigte und die Beteiligungsrechte der Bürger am atomrechtlichen Genehmigungsverfahren stärkte.

Von Annette Wilmes | 06.02.2010
    Der Bau des Kernkraftwerkes Mülheim-Kärlich im Raum Koblenz, der sich von 1975 bis '86 hinzog, war begleitet von heftigen Protesten der Bevölkerung. Kommunen und Privatpersonen zogen bereits Ende der 70er-Jahre vor Gericht: das leicht erdbebengefährdete Gebiet des Neuwieder Beckens ließ Zweifel aufkommen an der Sicherheit des Standortes. Rechtsanwalt Reiner Geulen, auf atomrechtliche Verfahren spezialisiert, vertrat damals die Stadt Neuwied:

    "Hier war es so, dass dieses Atomkraftwerk Mülheim-Kärlich in der Vulkaneifel am Rhein auf einem früheren Vulkanschlot errichtet wurde. Das ist damals gar nicht richtig geprüft worden. Die damalige Landesregierung unter dem Ministerpräsidenten Kohl hat das einfach durchgesetzt. Und dann stellte sich raus, dass es nicht funktioniert, dann haben sie das verschoben um mehrere Hundert Meter und haben die Bürgerbeteiligung, die für solche Änderungen erforderlich ist, nicht durchgeführt. Und das hatte zur Folge, dass die Leute dagegen geklagt haben."

    Eine Oberstudienrätin aus Koblenz hatte sogar Verfassungsbeschwerde eingelegt. Sie war gegen eine Teilgenehmigung für die Errichtung der Anlage vorgegangen und hatte vor dem Verwaltungsgericht Recht bekommen. Das Oberverwaltungsgericht jedoch hob diese Entscheidung auf: die Klägerin habe überhaupt kein Recht, gegen die Entscheidung vorzugehen. Bereits ihr Antrag sei unzulässig. Ein Ergebnis, das die Studienrätin nicht hinnehmen wollte: sie erhob Beschwerde beim Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Dieser gab am 6. Februar 1980 der Öffentlichkeit seinen Beschluss bekannt. Rundfunkreporter Ulrich Lembke berichtete:

    "Zur Sache selbst meint das Gericht, die friedliche Nutzung der Atomenergie sei mit dem Grundgesetz vereinbar. So habe sich der Gesetzgeber nun einmal entschieden."

    Das Gericht bestätigte damit eine Entscheidung, die bereits der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts im Fall des Schnellen Brüters in Kalkar im August 1978 getroffen hatte. Alle drohenden Gefahren, sagten die Richter, würden bestmöglich von den Bürgern ferngehalten.

    "Dies sei durch das Atomgesetz und eine Vielzahl von Verwaltungsvorschriften geschehen, Vorschriften, die unter anderem eben auch die Beteiligung von Bürgern vorsehen und Vorschriften, die an der Elle des Grundgesetzes gemessen werden müssten."

    Mit ihrer Verfassungsbeschwerde hatte die Koblenzer Bürgerin also keinen Erfolg. Aber in einem wichtigen Punkt gaben die Karlsruher Richter der Oberstudienrätin Recht: ihre Beschwerde war zulässig. Sie hatte sich auf den Standpunkt gestellt, dass die geänderte Planung ein neues Genehmigungsverfahren erfordert hätte und sie entsprechend hätte beteiligt werden müssen. Das Oberverwaltungsgericht hätte der Klägerin nicht die Berechtigung absprechen dürfen, überhaupt gegen den Bescheid vorzugehen und sich auf ihr Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu berufen.

    Eine Beteiligung der Bürger sei also verfassungsrechtlich geboten – dies war die wichtige Botschaft der Verfassungsrichter. 1980 wurde bereits an vielen Orten gegen Atomkraftwerke protestiert. Es begann 1975 im badischen Whyl, wo der Bauplatz besetzt wurde. Und auch gegen die Atommeiler in Brokdorf und Kalkar, gegen die Wiederaufbereitungsanlage in Wackersdorf und gegen das Endlager in Gorleben wurde demonstriert.

    Parallel zu den Demonstrationen zogen die Atomkraftgegner vor die Gerichte. Im Verfahren gegen das Atomkraftwerk Mülheim-Kärlich besiegelte das Bundesverwaltungsgericht 1998 das endgültige Aus des Kraftwerkes. Rechtsanwalt Reiner Geulen:

    "Erstmal ist das ja ein sehr großer Erfolg. Es gibt auch eine ganze Reihe anderer Beispiele, wo nicht das Atomkraftwerk selbst insgesamt verhindert werden konnte, aber die Auflagen so streng waren, dass es sich dann nicht mehr gelohnt hat für die Atomkraftwerksbetreiber, diesen Reaktor weiter zu betreiben."

    Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, der am 6. Februar 1980 bekannt gegeben wurde, hatte zwar erneut die friedliche Nutzung der Kernenergie für grundgesetzkonform erklärt. Aber dadurch, dass die Richter die Beteiligungsrechte der Bürger so stark betonten, gaben sie den Atomkraftgegnern Rückenwind für die Prozesse vor den Verwaltungsgerichten. Im Fall des Kernkraftwerkes Mühlheim-Kärlich hatten sie Jahre später den gewünschten Erfolg: mit dem Abbau des Meilers wurde 2004 begonnen.