
Das Verwaltungsgericht Baden-Württemberg lehnte Eilanträge der Stadt Philippsburg und mehrerer Grundstücks-Eigentümer ab. Die Stadt hatte ihren Antrag damit begründet, dass das Zwischenlager nicht ausreichend gegen Sabotageakte und andere äußere Einwirkungen gesichert sei. Das Gericht sah dafür keine konkreten Anhaltspunkte. Bei dem Transport geht es um Abfälle, die nach der Wiederaufbereitung von Brennelementen aus deutschen Atomkraftwerken übrig geblieben sind. Ein Termin für den Transport soll aus Sicherheitsgründen nicht veröffentlicht werden. Der Atommüll muss bis Jahresende vertraglich verpflichtend zurückgenommen werden.
Das Gelände des ehemaligen Kernkraftwerks Philippsburg ist bis zum Jahr 2047 als Zwischenlager genehmigt.
Diese Nachricht wurde am 08.11.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.