
Sollten die Voraussetzungen vorliegen, dann sollte man dieses Instrument auch nutzen, sagte Hubig den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Nach dem Gutachten des Verfassungsschutzes könne man nicht einfach weitermachen, als sei nichts gewesen, betonte die SPD-Politikerin.
Zuvor hatte sich Klingbeil beim Landesparteitag der SPD Brandenburg in Cottbus offen für die Prüfung eines Verbotsverfahrens gezeigt. Bedingung dafür sei, dass der Verfassungsschutz die AfD als gesichert rechtsextrem einstufe.
Im Mai hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz die gesamte AfD als gesichert rechtsextrem eingestuft. Gegen das Gutachten legte die AfD Beschwerde beim Verwaltungsgericht Köln ein. Für die Dauer des Verfahrens behandelt der Verfassungsschutz die Partei vorläufig weiterhin nur als rechtsextremistischen Verdachtsfall.
Diese Nachricht wurde am 22.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.