Wird der Prozess gewonnen, war der Mandant im Recht, geht er verloren, war der Anwalt schuld – so eine alte Juristenweisheit. Aber im Ernst: Auch Juristen können Fehler machen. Fristen werden versäumt, Mandanten falsch beraten oder unzureichend unterstützt.
"Die meisten Fälle betreffen die Kombination von Schlechtleistung plus Höhe der Gebührenrechnung.""
Sagt Dr. Renate Jäger, die seit gut einem Jahr als Schlichterin der Rechtsanwaltschaft arbeitet und sich genau um solche Fälle kümmert. Die zupackende Juristin war vorher Bundesverfassungsrichterin und Richterin am Europäischen Gerichtshof. Dass die Schlichtungsstelle mit einer Richterin und nicht mit einem Rechtsanwalt besetzt wurde, ist Absicht – kein Zufall:
""Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus – kennen wir alle – und die feste Überzeugung, dass ein Anwalt, wenn er der Schlichter ist, eher nicht finden wird, dass der Anwalt einen Fehler gemacht hätte."
Renate Jäger überprüft mit einem kleinen dreiköpfigen Team am Berliner Spittelmarkt jeden Fall ganz genau.
"Es ist nicht so selten, dass Abrechnungen, Kostenrechnungen von Anwälten, Fehler enthalten, Flüchtigkeitsfehler, Ungenauigkeiten. Was mache ich dann? Das wird bei uns nach den üblichen Gebührenprogrammen auch kontrolliert, und ich würde, wenn da ein nennenswerter Betrag vielleicht anders anzusetzen wäre auch genauso schreiben. Ich würde dem Anwalt empfehlen, die Gebührenrechnung um 5000 Euro oder 1000 Euro oder je nachdem runterzusetzen. das wäre dann der Vorschlag."
Auf diesen Vorschlag können die Beteiligten eingehen, müssen sie aber nicht. Bei den Anwälten ist die Akzeptanz der neuen Schlichtungsstelle hoch. Aber: Zwei-Drittel der Vorschläge werden abgelehnt – meist von den Mandanten. Der Grund dafür mag sein, dass Renate Jäger in der weit überwiegenden Zahl von Fällen doch keinen Fehler beim Rechtsanwalt finden kann. Ihre sogenannte Erfolgsquote ist deshalb gering. Das allerdings hält sie für ein gesellschaftlich gutes Zeichen:
"Das kann ja nicht das erstrebenswerte Ziel sein, zu sagen, wenn ich Schlichter oder Ombudsmann bin, bin ich erst dann zufrieden, wenn praktisch alle Fehler machen und ich die finde. Was bedeuten würde: Die Welt ist ganz furchtbar schlecht, es geht alles schief, und nur über diese Stellen funktioniert es."
Über 800 Fälle hat Renate Jäger im vergangenen Jahr bearbeitet. Seit der Einrichtung der Schlichtungsstelle sind die Zahlen explodiert. Jeder, der meint, dass ihm ein Beratungsfehler seines Anwalts geschadet hat oder dass dessen Honorar überhöht ist, kann sich an die Schlichtungsstelle wenden. Voraussetzung: Der Streitwert beträgt höchstens 15.000 Euro und es läuft noch keine Schlichtung bei der Rechtsanwaltskammer oder ein Verfahren vor Gericht. Die meisten Fälle betreffen Miet- und Eigentumsrecht, Erb- oder Familienrecht. In typischen Fällen sind Absprachemängel zwischen Mandant und Anwalt das Problem, erinnert sich Renate Jäger an das Schreiben einer Dame:
"Ich wollte zwar, dass der Anwalt oder meist die Anwältin meine Scheidung betreibt, ich wollte auch Unterhalt von meinem Mann, und ich wollte auch dafür gesorgt haben, dass ich natürlich meinen gerechten Anteil am gemeinsamen Haus bekomme, und jetzt kommt die Gebührenrechnung, und da ist nicht nur der Unterhalt abgerechnet, sondern natürlich auch nach dem Streitwert des Hauses, des halben Hauses, so war das nicht gemeint. Und außerdem hat sie den Unterhalt auch nicht hoch genug durchgesetzt."
Die Kommunikation zwischen der Schlichterin und den beiden Parteien erfolgt nur schriftlich. Das kann dauern – durchschnittlich bis zu einem halben Jahr Bearbeitungszeit pro Fall. Mitunter für Beträge unter 100 Euro. Für Renate Jaeger, die vorher am Bundesverfassungsgericht und am Europäischen Gerichtshof in anderen Dimensionen verhandelt hat, ist das aber kein Problem, sondern –nach einem Jahr immer noch auch eine emotionale Herausforderung:
"Und ich finde auch gerade die Verbindung vom kleinen Schritt, der kleinen Entscheidung im Einzelfall, zum Großen, zum Gesellschaftlichen, das ist es auch, was mich daran reizt."
"Die meisten Fälle betreffen die Kombination von Schlechtleistung plus Höhe der Gebührenrechnung.""
Sagt Dr. Renate Jäger, die seit gut einem Jahr als Schlichterin der Rechtsanwaltschaft arbeitet und sich genau um solche Fälle kümmert. Die zupackende Juristin war vorher Bundesverfassungsrichterin und Richterin am Europäischen Gerichtshof. Dass die Schlichtungsstelle mit einer Richterin und nicht mit einem Rechtsanwalt besetzt wurde, ist Absicht – kein Zufall:
""Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus – kennen wir alle – und die feste Überzeugung, dass ein Anwalt, wenn er der Schlichter ist, eher nicht finden wird, dass der Anwalt einen Fehler gemacht hätte."
Renate Jäger überprüft mit einem kleinen dreiköpfigen Team am Berliner Spittelmarkt jeden Fall ganz genau.
"Es ist nicht so selten, dass Abrechnungen, Kostenrechnungen von Anwälten, Fehler enthalten, Flüchtigkeitsfehler, Ungenauigkeiten. Was mache ich dann? Das wird bei uns nach den üblichen Gebührenprogrammen auch kontrolliert, und ich würde, wenn da ein nennenswerter Betrag vielleicht anders anzusetzen wäre auch genauso schreiben. Ich würde dem Anwalt empfehlen, die Gebührenrechnung um 5000 Euro oder 1000 Euro oder je nachdem runterzusetzen. das wäre dann der Vorschlag."
Auf diesen Vorschlag können die Beteiligten eingehen, müssen sie aber nicht. Bei den Anwälten ist die Akzeptanz der neuen Schlichtungsstelle hoch. Aber: Zwei-Drittel der Vorschläge werden abgelehnt – meist von den Mandanten. Der Grund dafür mag sein, dass Renate Jäger in der weit überwiegenden Zahl von Fällen doch keinen Fehler beim Rechtsanwalt finden kann. Ihre sogenannte Erfolgsquote ist deshalb gering. Das allerdings hält sie für ein gesellschaftlich gutes Zeichen:
"Das kann ja nicht das erstrebenswerte Ziel sein, zu sagen, wenn ich Schlichter oder Ombudsmann bin, bin ich erst dann zufrieden, wenn praktisch alle Fehler machen und ich die finde. Was bedeuten würde: Die Welt ist ganz furchtbar schlecht, es geht alles schief, und nur über diese Stellen funktioniert es."
Über 800 Fälle hat Renate Jäger im vergangenen Jahr bearbeitet. Seit der Einrichtung der Schlichtungsstelle sind die Zahlen explodiert. Jeder, der meint, dass ihm ein Beratungsfehler seines Anwalts geschadet hat oder dass dessen Honorar überhöht ist, kann sich an die Schlichtungsstelle wenden. Voraussetzung: Der Streitwert beträgt höchstens 15.000 Euro und es läuft noch keine Schlichtung bei der Rechtsanwaltskammer oder ein Verfahren vor Gericht. Die meisten Fälle betreffen Miet- und Eigentumsrecht, Erb- oder Familienrecht. In typischen Fällen sind Absprachemängel zwischen Mandant und Anwalt das Problem, erinnert sich Renate Jäger an das Schreiben einer Dame:
"Ich wollte zwar, dass der Anwalt oder meist die Anwältin meine Scheidung betreibt, ich wollte auch Unterhalt von meinem Mann, und ich wollte auch dafür gesorgt haben, dass ich natürlich meinen gerechten Anteil am gemeinsamen Haus bekomme, und jetzt kommt die Gebührenrechnung, und da ist nicht nur der Unterhalt abgerechnet, sondern natürlich auch nach dem Streitwert des Hauses, des halben Hauses, so war das nicht gemeint. Und außerdem hat sie den Unterhalt auch nicht hoch genug durchgesetzt."
Die Kommunikation zwischen der Schlichterin und den beiden Parteien erfolgt nur schriftlich. Das kann dauern – durchschnittlich bis zu einem halben Jahr Bearbeitungszeit pro Fall. Mitunter für Beträge unter 100 Euro. Für Renate Jaeger, die vorher am Bundesverfassungsgericht und am Europäischen Gerichtshof in anderen Dimensionen verhandelt hat, ist das aber kein Problem, sondern –nach einem Jahr immer noch auch eine emotionale Herausforderung:
"Und ich finde auch gerade die Verbindung vom kleinen Schritt, der kleinen Entscheidung im Einzelfall, zum Großen, zum Gesellschaftlichen, das ist es auch, was mich daran reizt."