Kabinettsbeschluss
Auch Saarland und Bremen profitieren künftig von Ausnahmen von Schuldenbremse

Künftig dürfen auch Bremen und das Saarland trotz knapper Haushaltskassen von den gelockerten Verschuldungsregeln für die Länder profitieren. Das Bundeskabinett beschloss dazu in Berlin eine Änderung des sogenannten Sanierungshilfen-Gesetzes.

    Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) spricht zu Beginn der Sitzung des Bundeskabinett im Kanzleramt.
    Das Bundeskabinett hat unter anderem eine Änderung des sogenannten Sanierungshilfen-Gesetz beschlossen. (Michael Kappeler / dpa / Michael Kappeler)
    Hintergrund ist, dass beide Länder seit mehreren Jahren jeweils 400 Millionen Euro an Extra-Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt erhalten. Die Gelder waren aber an Bedingungen geknüpft. So müssen Bremen und das Saarland etwa nachweisen, dass sie ihre Haushalte sanieren und Maßnahmen zur Stärkung ihrer Wirtschaft ergreifen. Zuletzt war die Schuldenbremse auch für die Länder gelockert worden. Sie dürfen künftig wie der Bund pro Jahr Kredite von bis zu 0,35 Prozent ihres jeweiligen Bruttoinlandsprodukts aufnehmen können. Bremen und das Saarland waren davon zunächst ausgenommen.
    Finanzminister Klingbeil begründete die Änderung damit, auf allen Ebenen des Staates seien mehr Investitionen in Infrastruktur, Bildung, Digitalisierung und Gesundheitsversorgung erforderlich.
    Diese Nachricht wurde am 23.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.