Nach Vorstoß von Klingbeil
Auch Thüringens Innenminister Maier sieht die wichtigsten rechtlichen Voraussetzungen für ein AfD-Verbotsverfahren erfüllt

Mit Blick auf ein mögliches AfD-Verbotsverfahren sieht auch Thüringens Innenminister Maier die wichtigsten rechtlichen Voraussetzungen erfüllt.

    08.09.2020, Thüringen, Sondershausen: Georg Maier (SPD), Minister für Inneres und Kommunales von Thüringen, stellt bei der Freiwilligen Feuerwehr in Sondershausen den Brand- und Katastrophenschutzbericht für das Jahr 2019 vor. Der Bericht enthält unter anderem statistische Auswertungen zum Einsatzgeschehen der Feuerwehr im Freistaat. Foto: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa | Verwendung weltweit
    Georg Maier (SPD), Minister für Inneres und Kommunales von Thüringen. (Archivbild) (picture alliance/Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dp)
    Weiteres Zuwarten berge hohe Risiken für die Demokratie, sagte der SPD-Politiker den Funke-Medien. Die Erfahrung des Nationalsozialismus lehre, eine Partei werde nicht demokratisch, indem sie demokratisch gewählt sei. Die AfD sei völkisch, teile Menschen nach ethnischen oder kulturellen Eigenschaften in Wertigkeiten ein und verstoße damit gegen die Menschenwürde. Inzwischen sei sie wirkmächtig genug, um die freiheitlich-demokratische Grundordnung tatsächlich zu gefährden.
    Zuvor hatte sich nach SPD-Chef Klingbeil auch seine Parteikollegin, Bundesjustizministerin Hubig, für die Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens ausgesprochen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die gesamte AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Dagegen legte die Partei gerichtlich Beschwerde ein.
    Diese Nachricht wurde am 22.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.