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Sorge vor extremen Parteien
Auch Union offen für besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor Einflussnahme

Überlegungen, das Bundesverfassungsgericht durch eine Grundgesetzänderung besser zu schützen, finden bei SPD, Grünen, FDP und Union immer mehr Unterstützer. Man sei sich im Grundsatz einig, berichtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland aus Koalitions- und Oppositionskreisen des Bundestags.

    Außenaufnahme des Bundesverfassungsgerichts
    Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Archivbild). (picture alliance / dpa / Uli Deck)
    Ziel sei es, eine Situation wie in Polen zu vermeiden, wo das Verfassungsgericht unter Druck der ehemaligen rechtskonservativen Regierung PiS geraten war. Unionsfraktionsvize Lindholz sagte den Funke-Medien, man teile die Sorge. Das Thema müsse auf breiter Basis diskutiert werden, so die CSU-Politikerin.
    Unter anderem der frühere Bundesverfassungsgerichts-Präsident Papier hatte für eine Grundgesetzänderung zum besseren Schutz vor Demokratiefeinden geworben. Das Rechtsextremen-Treffen in Potsdam im November hatte Sorgen um die Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts verstärkt. Dort war auch darüber gesprochen worden, dessen Legitimität zu untergraben, um das Ziel einer Vertreibung von Menschen aus Deutschland zu erreichen.

    Zwei-Drittel-Mehrheit für Grundgesetzänderung notwendig

    Vertreter von SPD und FDP hatten am Wochenende dazu einen Vorstoß unternommen. Der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Bundestag, Fechner, hatte der "Welt am Sonntag" gesagt, laut Grundgesetz könne das Bundesverfassungsgerichtsgesetz mit einfacher Mehrheit geändert werden. Daraus sollte man aus seiner Sicht eine Zweidrittel-Mehrheit machen.
    Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Thomae, sprach sich dafür aus, wesentliche Strukturen des Verfassungsgerichts im Grundgesetz zu verankern. Als Beispiele nannte Thomae die Aufteilung des Gerichts in zwei Senate, die Festschreibung der zwölfjährigen Amtszeit von Richtern und die Festlegung, dass das Gericht über seine Geschäftsverteilung und seine Arbeitsweise selbst entscheiden könne. Diese Regeln sollten dann nur noch mit Zweidrittel-Mehrheit geändert werden können.
    Diese Nachricht wurde am 30.01.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.