Heizungsgesetz
Auch Vermieter von Einfamilienhäusern können jetzt Förderung bei Heizungsaustausch beantragen

Alle Wohnungseigentümer und Hausbesitzer können ab heute staatliche Förderung für den Austausch alter Gas- und Ölheizungen gegen klimafreundlichere Alternativen beantragen.

    Alter Rippenheizkörper
    Auch Vermieter von Einfamilienhäusern können jetzt Zuschüsse beantragen. (picture alliance / CHROMORANGE / Christian Ohde)
    Neben den bisher Berechtigten können nun auch Vermieter von Einfamilienhäusern sowie Unternehmen und Kommunen Anträge stellen. Das teilte die zuständige Förderbank KfW mit. 
    Mit der dritten Förderrunde des umstrittenen Heizungsgesetzes steht das Verfahren damit allen vorgesehenen Gruppen offen. Zuvor durften bereits private Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und von selbst bewohnten Einfamilienhäusern staatliche Unterstützung beantragen. Auch für Wohnungseigentümer-Gemeinschaften etwa mit Zentralheizung war die Förderung schon möglich. Bisher sind laut Bundeswirtschaftsministerium inklusive der Zusatzanträge rund 93.000 Zusagen erteilt worden. 
    Die Förderung beträgt zwischen 30 und 70 Prozent, abhängig von Einkommen, Geschwindigkeit und Umsetzung des Heizungstauschs.
    Diese Nachricht wurde am 27.08.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.