
Ein Gericht auf Sardinien habe den Auslieferungshaftbefehl gegen kurdischstämmigen Mann aufgehoben, sagte seine Anwältin der Deutschen Presse-Agentur. Er sei bereits Anfang August im Urlaub auf der Mittelmeer-Insel Sardinien festgesetzt worden und habe sich seither im Hausarrest befunden. Grundlage für Festnahme war demnach ein türkisches Fahndungsersuchen bei Interpol. Nun könne der Mann wieder nach Deutschland ausreisen. Dem Berliner wurde nach Angaben seiner der Anwältin Mitgliedschaft in der verbotenen kurdischen Terrororganisation PKK vorgeworfen. Zwar sei er 2005 journalistisch im Norden des Irak tätig gewesen, habe aber keinerlei Verbindungen zur PKK gehabt.
Die Juristin bezeichnete das Verfahren als "offensichtlich politisch motiviert". Auch habe der Übersetzer und Kurdologe allein die deutsche Staatsbürgerschaft.
Diese Nachricht wurde am 26.09.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.