Am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sind heute Rechtsanwälte aus ganz Deutschland aufgetreten. Sie hatten gegen eine Zulassungsregelung an den Hochschulen in Baden-Württemberg geklagt. Das Land will, dass sich nur noch die Bewerber eines NC-Fachs in einen Studienplatz an einer Uni einklagen können, die sich vorher über die zentrale Vergabestelle "Stiftung Hochschulstart" an dieser Uni beworben haben. Eine Bewerbung über die "Stiftung Hochschulstart" ist aber beispielsweise für das Fach Medizin nur für sechs der insgesamt 34 medizinischen Fakultäten in Deutschland möglich, sagt Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Zimmerling aus Saarbrücken. Er wollte die baden-württembergische Verordnung verhindern. Seit Langem vertritt er Studierende beim Einklagen in NC-Fächer. Pro Jahr etwa 200. Die Strategie des Landes Baden-Württemberg hält er für scheinheilig.
"Vordergründig wird gesagt, wir wollen auf diese Art und Weise die besten Studienbewerber haben. Die sollen bei unseren hoch qualifizierten Hochschulen studieren. Und die vor allem mit langer Wartezeit, die ein schlechtes Abiturzeugnis haben, die wollen wir nicht. Das steckt zum einen dahinter und zum anderen steckt dahinter man will erreichen, dass die Hochschulen nicht mehr so häufig verklagt werden."
Durch diese Verordnung werde aber vor allem auch das Geschäftsfeld der Rechtsanwälte stark eingeschränkt und könnte Schule machen. Auch Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern bereiten ähnliche Verordnungen vor. Entwicklungen, die Jakob Heuschmidt, Sprecher des Studierendenrats der Uni Leipzig, für verfassungswidrig hält.
"Wenn wir im Grundgesetz uns festschreiben, dass der Zugang zu Bildung ein freies Gut sein muss, dann müssen eben so viele Plätze geschaffen werden, wie es Interessierte gibt und nicht anders rum. Aber hier treibt man es noch ins Perverse, möchte ich fast meinen, wenn man die Plätze, die aus rechnerischen Unzulänglichkeiten entstehen dann noch durch eine weitere Ordnung regeln will. Also ich kann da nur nachvollziehen, dass man da dagegen klagt."
Dabei hat das Bundesverfassungsgericht 2005 klar geregelt, dass freibleibende Studienplätze besetzt werden müssen, wenn nötig über den Klageweg. Dies werde aber in den Hochschulen häufig unterlassen, im Sinne kleinerer Lerngruppen, so der Kölner Rechtsanwalt Christian Birnbaum in einem Interview. Gute Erfolgsaussichten, per Klage zum Studienplatz zu kommen, haben Studierende aus sozialwissenschaftlichen Fächern. Einen längeren Atem brauchen dagegen Studierende der Medizin. Auch wenn die Richter im Bundesverwaltungsgericht heute im Sinne Baden Württembergs entschieden haben, so werde sich das Problem mit den einklagbaren Überkapazitäten in den Hochschulen wohl auf lange Sicht nicht lösen lassen, sagt Jakob Heuschmidt, denn das sei hausgemacht.
"Das Problem derzeit ist ja, dass die Studierenden sich so viel wie möglich bewerben, in so vielen Bundesländern, an so vielen Hochschulen wie möglich. Dadurch entstehen aber diese ganzen Überhänge und Kapazitätsprobleme. Auch hier kann ich nur sagen, warum überhaupt Zulassungen beschränken, warum Studienplätze vorschreiben, wie viele Kapazitäten diese haben sollen. Ein ganz klares Zurück dazu, dass man an die Universität geht, seinen Wunsch äußert, was man studieren will und die Universität stellt danach die Dozentinnen und Dozenten ein und die Landesregierung unterstützt dabei mit finanziellen Ressourcen."
Update
Mit ihrer Klage hatten die Juristen jedoch keinen Erfolg. Die Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, "dass die baden-württembergische Regelung für die Vergabe von Studienplätzen außerhalb der festgesetzten Kapazität mit Bundesrecht vereinbar ist", so die Mitteilung des Gerichts.
"Vordergründig wird gesagt, wir wollen auf diese Art und Weise die besten Studienbewerber haben. Die sollen bei unseren hoch qualifizierten Hochschulen studieren. Und die vor allem mit langer Wartezeit, die ein schlechtes Abiturzeugnis haben, die wollen wir nicht. Das steckt zum einen dahinter und zum anderen steckt dahinter man will erreichen, dass die Hochschulen nicht mehr so häufig verklagt werden."
Durch diese Verordnung werde aber vor allem auch das Geschäftsfeld der Rechtsanwälte stark eingeschränkt und könnte Schule machen. Auch Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern bereiten ähnliche Verordnungen vor. Entwicklungen, die Jakob Heuschmidt, Sprecher des Studierendenrats der Uni Leipzig, für verfassungswidrig hält.
"Wenn wir im Grundgesetz uns festschreiben, dass der Zugang zu Bildung ein freies Gut sein muss, dann müssen eben so viele Plätze geschaffen werden, wie es Interessierte gibt und nicht anders rum. Aber hier treibt man es noch ins Perverse, möchte ich fast meinen, wenn man die Plätze, die aus rechnerischen Unzulänglichkeiten entstehen dann noch durch eine weitere Ordnung regeln will. Also ich kann da nur nachvollziehen, dass man da dagegen klagt."
Dabei hat das Bundesverfassungsgericht 2005 klar geregelt, dass freibleibende Studienplätze besetzt werden müssen, wenn nötig über den Klageweg. Dies werde aber in den Hochschulen häufig unterlassen, im Sinne kleinerer Lerngruppen, so der Kölner Rechtsanwalt Christian Birnbaum in einem Interview. Gute Erfolgsaussichten, per Klage zum Studienplatz zu kommen, haben Studierende aus sozialwissenschaftlichen Fächern. Einen längeren Atem brauchen dagegen Studierende der Medizin. Auch wenn die Richter im Bundesverwaltungsgericht heute im Sinne Baden Württembergs entschieden haben, so werde sich das Problem mit den einklagbaren Überkapazitäten in den Hochschulen wohl auf lange Sicht nicht lösen lassen, sagt Jakob Heuschmidt, denn das sei hausgemacht.
"Das Problem derzeit ist ja, dass die Studierenden sich so viel wie möglich bewerben, in so vielen Bundesländern, an so vielen Hochschulen wie möglich. Dadurch entstehen aber diese ganzen Überhänge und Kapazitätsprobleme. Auch hier kann ich nur sagen, warum überhaupt Zulassungen beschränken, warum Studienplätze vorschreiben, wie viele Kapazitäten diese haben sollen. Ein ganz klares Zurück dazu, dass man an die Universität geht, seinen Wunsch äußert, was man studieren will und die Universität stellt danach die Dozentinnen und Dozenten ein und die Landesregierung unterstützt dabei mit finanziellen Ressourcen."
Update
Mit ihrer Klage hatten die Juristen jedoch keinen Erfolg. Die Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, "dass die baden-württembergische Regelung für die Vergabe von Studienplätzen außerhalb der festgesetzten Kapazität mit Bundesrecht vereinbar ist", so die Mitteilung des Gerichts.