Datensicherheit zu gewähren, ist bei der rasanten Entwicklung auf technischer Ebene immer schwieriger geworden. Bei der Novelle des Gesetzes gilt es außerdem, unterschiedliche Interessen zu berücksichtigen. Am 14. Juni 2000 hat das Bundeskabinett seinen Vorschlag für ein neues Datenschutzgesetz verabschiedet. Jetzt steht der parlamentarische Gesetzgebungsweg mit Diskussionen in Bundestag und verschiedenen Ausschüssen bevor. Um eine breite Beteiligung aller Interessierten und Experten zu erreichen, hat der Vorsitzende des Bundestagsunterausschuss Neue Medien, Jörg Tauss von der SPD, gemeinsam mit Cem Oezdemir von den Bündnisgrünen das Internetprojekt "Moderner Datenschutz" ins Leben gerufen. Unter der Adresse www.moderner-datenschutz.de soll die Novelle parallel zu parlamentarischen Diskussionen im Netz diskutiert werden. Jörg Tauss: "Unser Ziel ist es, möglichst viel Sachverstand von außen aus Wissenschaft, Recht, Informatik, aber auch von interessierten Teilen der Bevölkerung heran zu holen, um zu einem neuen, einem modernen Gesetz zu kommen, damit der Datenschutz auch dem genügt, was wir an Ansprüchen in der künftigen Informations- und Wissensgesellschaft haben."
Die Internetseite des Projekts enthält zum Beispiel die "Berliner Erklärung zur Modernisierung des Datenschutzrechtes", die auf einem Workshop der beiden Koalitionsfraktionen im Juni entstanden ist. Um umfassende Diskussion zu ermöglichen, sollen auch alle weiteren Texte dieses Workshops veröffentlicht werden. Daneben hält das Webangebot Hintergrundinformationen bereit, unter anderem relevante Gesetzestexte und den Vorschlag zur Novellierung des Datenschutzes. In den kommenden Woche will man schließlich moderierte Diskussionsforen einrichten, so Jörg Tauss: "Im Moment veröffentlichen wir nur die Stellungnahmen, die wir bislang erhalten haben. In einem zweiten Schritt, nachdem die technischen Voraussetzungen stehen, werden die Foren möglichst rasch eröffnet. Wir werden dann sehen, wie von den Unterlagen, die wir ins Netz stellen, Diskussionsprozesse ausgehen. Wir planen dann die einzelnen Schritte des Gesetzgebungsverfahrens zu veröffentlichen, um zu sagen: Das ist der Stand, wie wir ihn zu Papier gebracht haben, gibt es dagegen Bedenken, gibt es andere Meinungen?" Damit, so hofft Tauss, könne das Gesetz eine breite Mehrheit finden. Vor dem Ende der Legislaturperiode ist allerdings mit einem neuen Datenschutzgesetz nicht zu rechnen.
Die Internetseite des Projekts enthält zum Beispiel die "Berliner Erklärung zur Modernisierung des Datenschutzrechtes", die auf einem Workshop der beiden Koalitionsfraktionen im Juni entstanden ist. Um umfassende Diskussion zu ermöglichen, sollen auch alle weiteren Texte dieses Workshops veröffentlicht werden. Daneben hält das Webangebot Hintergrundinformationen bereit, unter anderem relevante Gesetzestexte und den Vorschlag zur Novellierung des Datenschutzes. In den kommenden Woche will man schließlich moderierte Diskussionsforen einrichten, so Jörg Tauss: "Im Moment veröffentlichen wir nur die Stellungnahmen, die wir bislang erhalten haben. In einem zweiten Schritt, nachdem die technischen Voraussetzungen stehen, werden die Foren möglichst rasch eröffnet. Wir werden dann sehen, wie von den Unterlagen, die wir ins Netz stellen, Diskussionsprozesse ausgehen. Wir planen dann die einzelnen Schritte des Gesetzgebungsverfahrens zu veröffentlichen, um zu sagen: Das ist der Stand, wie wir ihn zu Papier gebracht haben, gibt es dagegen Bedenken, gibt es andere Meinungen?" Damit, so hofft Tauss, könne das Gesetz eine breite Mehrheit finden. Vor dem Ende der Legislaturperiode ist allerdings mit einem neuen Datenschutzgesetz nicht zu rechnen.