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Aufenthaltsgenehmigung
Snowden darf in Russland bleiben

Russland hat dem früheren US-Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden eine Aufenthaltsgenehmigung für drei Jahre erteilt. Er könne sich in Russland frei bewegen. Zudem dürfe der 31-Jährige ins Ausland reisen - aber für nicht länger als drei Monate.

07.08.2014
    Der ehemalige US-Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden spricht in Hamburg während der Verleihung Henri-Nannen-Preis per Videobotschaft zu den Zuschauern.
    Edward Snowden darf weitere drei Jahre in Russland bleiben. (dpa / picture alliance / Axel Heimken)
    Der Amerikaner löste vor gut einem Jahr mit seinen Enthüllungen die Affäre um die Abhöraktionen des US-Geheimdienstes NSA aus. Auf seiner Flucht saß er zunächst einen Monat auf dem Moskauer Flughafen fest, bevor er Anfang August 2013 für ein Jahr Asyl in Russland erhielt. Die USA suchen Snowden per Haftbefehl.
    Andere Länder um Asyl gebeten
    Snowden hatte in zahlreichen anderen Ländern Asyl beantragt, bisher jedoch ohne Erfolg. Vor Monaten bot Snowden an, in Deutschland vor dem NSA-Ausschuss auszusagen - allerdings müsse ihm ein sicherer Aufenthalt gewährt werden. Die Bundesregierung ist gegen eine solche Zeugenaussage.
    SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann hatte sich zuletzt dafür ausgesprochen, Snowden eine Rückkehr in seine Heimat zu erleichtern. Oppermann sagte, für Snowden wäre es das Beste, aus seinem Moskauer Exil in die USA zurückzukehren. "Er bliebe sonst zeit seines Lebens verfolgt." Dafür müsste aber eine "humanitäre Lösung" angestrebt werden - etwa indem die USA Snowden bestimmte Garantien gäben, so Oppermann weiter. Eine solche Lösung würde auch dazu beitragen, "bestehende Belastungen im deutsch-amerikanischen Verhältnis zu entschärfen". Snowden, sagte der SPD-Politiker, dürfe "keine dauerhafte Belastung für die deutsch-amerikanischen Beziehungen werden."
    (tzi/sima)